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Schuljahr 2018/19: Ranglisten-Eintragung bis 23. Februar möglich

Lehrpersonen können bis 23. Februar in der Deutschen Bildungsdirektion die Gesuche um Eintragung in die Schul- und Landesranglisten einreichen.

Bis Freitag, 23. Februar 2018, besteht für interessierte Personen, die in Besitz der notwendigen Abschlüsse sind, die Möglichkeit, für das Schuljahr 2018/19 die Gesuche um Eintragung in die Schulranglisten bzw. in die Landesranglisten, die Neuberechnung der Punkte in den Landesranglisten, die Änderung des Zulassungstitels und die Eintragung mit Vorbehalt abzugeben. Die Ranglisten werden dann voraussichtlich im Mai 2018 an der Anschlagtafel des Deutschen Schulamtes veröffentlicht.

Alle Gesuche müssen bis zum genannten Termin entweder mittels Einschreiben mit Rückantwort (in diesem Fall gilt das Datum des Poststempels) oder persönlich bis 12.00 Uhr des 23. Februar (hierbei gilt der Protokollstempel) im Amt für das Lehrpersonal der Abteilung 16 Bildungsverwaltung in der Amba-Alagi-Straße 10 in Bozen eingereicht werden.

Weitere Informationen und die Antragsformulare sind auf der Website der Deutschen Bildungsdirektion veröffentlicht. Auskünfte erteilt auch das Personal des Amtes für das Lehrpersonal an der Deutschen Bildungsdirektion.

jw