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Leistungsstipendien: Bis 15. Mai kann angesucht werden

Für das akademische Jahr 2017/2018 schreibt das Land fast 300 Leistungsstipendien zu 1160 Euro aus. Angesucht wird mit SPID oder aktivierter Bürgerkarte.

Leistungsstipendien: Die digitale Identität SPID ist der beste Weg für die Antragsstellung

Auch im laufenden Studienjahr 2017/18 können Studierende mit hervorragender Studienerfolg um Leistungsstipendien des Landes Südtirol ansuchen. Die Landesregierung hat gestern (6. Februar) beschlossen, 297 Leistungsstipendien auszuschreiben und hat dafür insgesamt 345.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die zu vergebenen Leistungsstipendien belaufen sich auf 1160 Euro. Sie werden unabhängig vom Einkommen ausschließlich unter Berücksichtigung des Studienerfolgs des Jahr 2016/17 zuerkannt. 

Neue Regeln gelten für die Ansuchen, die ab Mitte April bis zum 15. Mai online gestellt werden können. Demnach müssen Studierende mit italienischer Staatsbürgerschaft oder italienischem Wohnsitz den Antrag entweder mit Hilfe der aktivierten Bürger- beziehungsweise Ge­sundheits­karte mit Nutzung eines Lesegeräts stellen (Informationen: 800 816 836, vom Ausland unter +39 081 19737205, im Internet http://www.buergernetz.bz.it/buergerkarte/default.asp). Die zweite Möglichkeit ist jene über die digitale Identität, den sogenannten SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale). Diese digitale Identität beziehungsweise den SPID-Account erhalten Bürger und Bürgerinnen von den "Identity Providern" (Informationen: www.spid.gov.it/richiedi-spid).

Studierende hingegen, die zum Zeitpunkt der Gesuchstellung nicht die italienische Staatsbürgerschaft besitzen, nicht in Italien ansässig sind und keine Bürger- beziehungsweise Gesundheitskarte besitzen, können über einen zertifizierten eGov-Account ihren Antrag stellen. Diesen Account erstellt das Amt für Hochschulförderung nach Vorlage einer Bescheinigung über die Zuweisung der Steuernummer durch die Agentur für Einnahmen. Bereits zertifizierte eGov-Accounts können weiterhin benutzt werden.

Das Landesamt für Hochschulförderung weist darauf hin, dass Ansuchen, die nicht über den vorgegebenen Weg eingehen, nicht zum Wettbewerbsverfahren zugelassen werden. Allen Interessenten wird empfohlen, sich so rasch wie möglich einen SPID-Account einzurichten oder die Bürgerkarte zu aktivieren. 

jw

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