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Ladinische Schulamtsleitung: Bewerbungen bis 6. April

Bis 6. April können sich Interessierte um Teilnahme am Verfahren zur Neubesetzung der Leitungsposition am Ladinischen Schulamt bewerben.

Der amtierende Schulamtsleiter für die ladinischen Schulen Roland Verra tritt Ende August, nach 26 Dienstjahren, in den Ruhestand. „Wir müssen also eine neue Schulamtsleiterin oder einen neuen Schulamtsleiter ernennen und starten somit das vom Autonomiestatut vorgesehene Verfahren“, sagt Ladinerlandesrat Florian Mussner.

Die Ernennung des ladinischen Schulamtsleiters unterliegt einem besonderen Verfahren, das vom Autonomiestatut (Artikel 19) und durch die entsprechenden Durchführungsbestimmungen (D.P.R 89/83) geregelt ist. Die Landesregierung bestimmt den Schulamtsleiter oder die Schulamtsleiterin nämlich aus einem Dreiervorschlag, der von der Ladinischen Abteilung des Landesschulrates unterbreitet wird. Zudem ist die Anhörung des Unterrichtsministeriums erforderlich.

Die ladinische Abteilung des Landesschulrates hat am 12. März das Verfahren für die Ernennung und die Bedingungen zur Aufnahme in die Kandidatenliste festgelegt. Personen, die die notwendigen Voraussetzungen erfüllen (Führungskräfte seit mindestens fünf Jahren bei der Landesschulverwaltung, planmäßige Universitätsdozenten, planmäßig in den ladinischsprachigen Schulen der Provinz Bozen Dienst leistende Schulführungskräfte, Inspektoren sowie Lehrpersonen mit fünf Jahren Stammrolle und Hochschulabschluss) können bis Freitag, 6. April 2017, um 12 Uhr beim Sekretariat der Abteilung Ladinische Schule und Kultur, Bindergasse 29, in Bozen ihre Kandidatur persönlich abgeben oder diese per E-Mail an die Adresse: carla.pedevilla@provinz.bz.it übermitteln.

Im Antrag müssen die Zugehörigkeit zu einer der oben genannten Kategorien, der Hochschulabschluss, die Muttersprache sowie der Besitz der Zwei- und Dreisprachigkeitsnachweise der höheren Laufbahn erklärt werden. Zudem ist dem Antrag ein Lebenslauf beizufügen.

Jedes Mitglied der ladinischen Sektion des Landesschulrates kann zudem selbst Vorschläge machen. Die ladinische Sektion wird am 9. April tagen, um die notwendigen Voraussetzungen der Kandidaten zu prüfen. Am 26. April wird es dann zu einer Anhörung aller Kandidaten kommen, aus denen die Ladinische Abteilung des Landesschulrates dann einen Dreiervorschlag wählt. Die Landesregierung bestimmt dann aus dem Dreiervorschlag den neuen Schulamtsleiter oder die neue Schulamtsleiterin. Außerdem muss das Unterrichtsministerium angehört werden. Die Ernennung seitens der Landesregierung erfolgt voraussichtlich im Mai. Im September soll die neue Schulamtsleiterin oder der neue Schulamtsleiter bereits im Dienst sein.

Weitere Auskünfte erteilen das Sekretariat der Landesabteilung Ladinische Schule und Kultur in der Bindergasse 29 in Bozen und das Sekretariat des Landesschulrates in der Amba-Alagi-Straße 10 in Bozen.

SAN