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Bibliotheksförderung 2019: Bis Ende Jänner kann angesucht werden

Auch im kommenden Jahr fördert das Land die Bibliotheken. Beitragsansuchen können bis 31. Jänner im Amt für Bibliotheken und Lesen eingereicht werden.

Um Bibliotheksförderung im Jahr 2019 kann bis Ende Jänner angesucht werden - Foto: pixabay.com

Der Bau, die Ausstattung und der Betrieb von Bibliotheken werden auch im kommenden Jahr vom Land Südtirol auf der Grundlage des Landesgesetzes Nr. 41 aus dem Jahr 1983 gefördert. Im Rahmen der verfügbaren Mittel können der Bau  (nur für private Träger), die Einrichtung und Ausstattung und der laufende Betrieb von öffentlichen Bibliotheken sowie begleitende Unterstützungsmaßnahmen im Bibliotheksbereich bezuschusst werden. 

Die Beitragsansuchen (mit Stempelmarke zu 16 Euro) samt vorgeschriebener Unterlagen sind bis spätestens Donnerstag, 31. Jänner 2019 im Amt für Bibliotheken und Lesen der Landesabteilung 14 Deutsche Kultur in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen einzureichen. Wird das Ansuchen mit eingeschriebenem Brief gesandt, gilt das Datum des Stempels des Annahmepostamtes. Wird das Ansuchen digital eingereicht, sind die Ansuchen an die PEC-Mail bibliotheken@pec.prov.bz.it zu richten.

Weitere Auskünfte erteilt das Amt für Bibliotheken und Lesen (Tel. 0471/413320). Infos und Vordrucke sowie das Datum der Auslosung für die Stichprobenkontrolle sind im Webportal Bibliotheken und Lesen unter www.provinz.bz.it/bibliotheken veröffentlicht.

LPA

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