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Aus der Sitzung des Landesbeirates für Hochschulfürsorge

LPA - Der Landesbeirat für Hochschulfürsorge hat vor kurzem unter dem Vorsitz von Bildungslandesrätin Sabina Kasslatter Mur 17 Anträge für außerordentliche Studienbeihilfen und drei Anträge für Sondermaßnahmen zugunsten Studierender mit Behinderung für das akademische Jahr 2003/2004 positiv begutachtet. Grünes Licht gab der Beirat auch für den außerordentlichen Beitrag zugunsten der Studentenorganisation „Südtiroler Universitätsbewegung“.

Bei seiner Sitzung hat der Landesbeirat für Hochschulfürsorge insgesamt 19 Anträge für außerordentliche Studienbeihilfen für das Jahr 2003/2004 genauer unter die Lupe genommen. Zu 17 Anträgen hat er ein positives Gutachten abgegeben. Das würde eine Gesamtausgabe von 91.433 Euro ausmachen. Von diesen Anträgen wurden elf von Alleinerziehenden eingereicht. Um die außerordentliche Studienbeihilfe können Studierende ansuchen, die aus Gesundheits- oder aus anderen schwerwiegenden Gründen den für eine ordentliche Studienbeihilfe erforderlichen Studienerfolg nicht erreichen konnten. Auch allein erziehende Studierende mit Kindern unter fünf Jahren können diese Beihilfe bekommen, wenn sie mindestens 40 Prozent des vorgeschriebenen Studienerfolges erreicht haben.
Studierende mit Behinderung können durch besondere Maßnahmen unterstützt werden z. B. durch die Finanzierung von Hausbetreuungsdiensten, die Vergütung von Reisespesen, Transporterleichterungen usw. Ebenso wie bei den anderen Beihilfen ist aber auch dafür die wirtschaftliche Bedürftigkeit eine Voraussetzung. Der Hochschulbeirat hat bei der Sitzung insgesamt drei Anträge für Sondermaßnahmen für Studierende mit Behinderung begutachtet. In allen Fällen hat er die Unterstützung der Studierenden gutgeheißen. Die Gesamtausgabe dafür würde sich auf 29.580 Euro belaufen.
Begutachtet und befürwortet hat der Hochschulbeirat auch das Ansuchen um einen außerordentlichen finanziellen Beitrag zugunsten der Studentenorganisation „Südtiroler Universitätsbewegung“ mit einer Gesamtausgabe von 7.273 Euro.
Die Gutachten des Hochschulbeirates werden in einem nächsten Schritt der Landesregierung übermittelt, die dann über die Zuweisung der Gelder entscheidet.

SAN