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Bildungsjahr 2022/23: Einschreibungen ab 10. Jänner 2022

Ab 10. Jänner 2022 können Eltern ihre Kinder in den Kindergarten und in die Grundschule einschreiben, ab 15. Jänner sind Einschreibungen in die Oberstufe möglich.

Die Einschreibungen in die Kindergärten und Schulen für das kommende Schuljahr 2022/23 beginnen bereits in den ersten Wochen des Jahres 2022 und finden zeitgleich an den deutschen, ladinischen und italienischen Bildungseinrichtungen statt. Die Einschreibungen erfolgen auf der Grundlage landesweiter Richtlinien, welche die Landesregierung heute (14. Dezember) auf Vorschlag der Bildungslandesräte Philipp AchammerDaniel Alfreider und Giuliano Vettorato angepasst und vereinheitlicht hat.  

"In die heute verabschiedeten Richtlinien sind die Einschreibebestimmungen von 2011 sowie die Vorgaben zur verpflichtenden Online-Einschreibung von 2018 eingeflossen, die damit aufgehoben werden", erläutert Landesrat Achammer. Die neuen Richtlinien sehen vor, dass künftig die Bildungsdirektoren mit einem gemeinsamen Dekret die Einschreibetermine festlegen. Zudem berücksichtigen sie den Elternunterricht. Um die Einschreibung von ausländischeSchülerinnen und Schülern klar und einheitlich zu handhaben, wurden staatliche Bestimmungen übernommen. Schließlich wurde die Regelung für den Schulwechsel überarbeitet. 

Auf der Grundlage dieser neuen Bestimmungen beginnen die Einschreibungen am 10. Jänner 2022 und können ausschließlich online anhand der digitalen Identität SPID oder mittels aktivierter Bürgerkarte über das Portal "Iole" eingereicht werden.

Vom 10. bis zum 18. Jänner laufen die Einschreibungen an den Kindergärten. Was den Kindergarten betrifft, so sind alle Kinder, die innerhalb Dezember 2022 das dritte Lebensjahr vollenden, einschreibungsberechtigt. Die Mitteilung über die Annahme oder eine Ablehnung der Einschreibung erfolgt über den Kindergarten. 

Vom 10. bis zum 24. Jänner können Kinder in die Grundschule eingeschrieben werden. Die Einschreibung in die 1. Klasse der Grundschule darf nur an einer Schule erfolgen. Für Einschreibungen in Privatschulen muss die jeweilige Direktion kontaktiert werden. Wer sein Kind in eine nicht gebietsmäßig zuständige Grundschule einschreiben möchte, muss zuerst eine Online-Anmeldung in die gebietsmäßig zuständige Schule vornehmen. Dort wird dann in Papierform der Antrag auf Schulwechsel ausgefüllt und eingereicht. 

Der Übergang in die 1. Klasse Mittelschule erfolgt von Amts wegen. Die Einschreibung in die Oberstufe, ob Ober-, Fach- oder Berufsschule, ist ab 15. Jänner und dann bis zum 15. Februar möglich.


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LPA/jw