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Aufbaufonds PNRR für barrierefreie Museen und Kulturstätten
Den Abbau architektonischer Hürden und einen barrierefreien Zugang zu Museen und Kulturstätten haben zwei Ausschreibungen des Aufbaufonds PNRR zum Ziel. Angesucht werden kann bis zum 12. August.
Die Beseitigung von physischen, kognitiven und sensoriellen Barrieren in privaten und öffentlichen, nicht staatlichen Museen, Bibliotheken, Archiven und anderen Kulturstätten ist das Ziel zweier neuer Ausschreibungen des Kulturministeriums im Rahmen des staatlichen Wiederaufbaufonds PNRR.
Die erste Ausschreibung richtet sich an öffentliche Museen und andere Kulturstätten wie Bibliotheken, Archive und archäologische Parks, die nicht dem Ministerium unterstehen. Um Förderung ansuchen können auch Stiftungen und Konsortien, die öffentliche Kulturgüter verwalten, sowie andere Betreibende. Dotiert ist die Maßnahme mit insgesamt 123 Millionen Euro, die zum Teil für größere Projekte ab einem Wert von 500.000 Euro reserviert sind. Finanziert werden aber auch kleinere Eingriffe mit förderfähigen Kosten bis zu 500.000 Euro.
In einer zweiten Ausschreibung werden weitere knapp 7,5 Millionen Euro für private, öffentlich zugängliche Museen und andere Kulturstätten wie Bibliotheken, Archive und archäologische Parks zur Verfügung gestellt. Auch Betreibende können ansuchen.
Der Einreichtermin ist für beide Aufrufe der 12. August 2022 um 12 Uhr.
Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Verbesserung der Erreichbarkeit über das Internet, der Zugänge zu den Rundgängen und verschiedenen Diensten sowie der Zugänglichkeit der inneren Räumlichkeiten beziehungsweise der Areale im Freien. Mit den PNRR-Mitteln können außerdem alternative Vorrichtungen geschaffen werden, um Menschen mit Beeinträchtigungen ein angemessenes Besuchserlebnis zu bieten. Weitere mögliche Investitionen betreffen die entsprechende Ausbildung des Personals, die Verbesserung der Sicherheit und Verbesserung der Notfallpläne, sowie Eingriffe für eine bessere kognitive Zugänglichkeit.
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LPA/red/jw