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Weiterbildung und Sprachenkompetenzen: Förderkriterien geändert

Mindestens fünf und nicht mehr acht Teilnehmende sind ab 2024 nötig, damit Weiterbildungsveranstaltungen und Sprachkurse gefördert werden können. Das hat die Landesregierung heute beschlossen.

Das Land Südtirol bezuschusst Organisationen, die Weiterbildung und Sprachkurse anbieten. Wie und unter welchen Voraussetzungen diese wirtschaftlichen Begünstigungen zur Förderung der Weiterbildung und zur Sprachenförderung für die deutsche und ladinische Sprachgruppe erfolgen, hat die Landesregierung 2018 festgelegt, als sie die entsprechenden Richtlinien genehmigt hat.

Im Sinne dieser Richtlinien waren Weiterbildungsveranstaltungen bisher nur dann förderfähig, wenn mindestens acht Personen daran teilnahmen. Bei Deutsch-, Italienisch- und Alphabetisierungskursen konnte in begründeten Fällen diese Mindestanzahl unterschritten werden. Im Zusammenhang mit dem Corona-Notstand wurde die vorgeschriebene Anzahl der Teilnehmenden von acht auf fünf Personen verringert.

Mindestens fünf Teilnehmende

"Diese Änderung hat sich bewährt", sagt die Direktorin im zuständigen Amt für Weiterbildung, Anika Michelon, "daher haben wir uns als Amt für Weiterbildung in Absprache mit den Kollegen der italienischen Kulturabteilung für eine dauerhafte Reduzierung dieser Mindestanzahl der Teilnehmenden ausgesprochen." Heute (26. September) hat die Landesregierung auf Vorschlag des für Weiterbildung in deutscher und ladinischer Sprache zuständigen Landesrates eine Abänderung der Richtlinien beschlossen, mit der die Mindestteilnehmendenzahl ab kommendem Jahr von acht auf fünf Personen reduziert wird.

In den Richtlinien neu festgeschrieben wurde auch, dass Initiativen nur dann förderfähig sind, wenn mindestens 50 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (mindestens 3 Personen) in Südtirol wohnen oder arbeiten. Bei Initiativen außerhalb der Landesgrenzen müssen mindestens fünf Teilnehmende in Südtirol ansässig sein. 


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LPA/jw