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Kindergartenpersonal: Bereichsvertrag kann unterzeichnet werden
Die Landesregierung hat heute der Essensregelung für das Kindergartenpersonal zugestimmt und damit die Voraussetzungen für die endgültige Unterzeichnung des Bereichsvertrags geschaffen.
Der Bereichskollektivvertrag über die rechtliche und wirtschaftliche Behandlung des Landespersonals der Kindergärten, der unter anderem eine Einmalzahlung in Höhe von 420 Euro und eine neue Essensreglung beinhaltet, ist seiner endgültigen Unterzeichnung und seiner Umsetzung einen Schritt näher. Die Landesregierung hat heute (17. Oktober) mit zwei Beschlüssen die Voraussetzungen dafür geschaffen: Sie hat der noch ausständigen Essensregelung zugestimmt und grünes Licht für die endgültige Vertragsunterzeichnung gegeben. Zudem hat sie den Vereinbarungsentwurf mit dem Gemeindenverband genehmigt, mit dem das Land den Großteil der Kosten für die neue Essensregelung übernimmt, und auch dessen Unterzeichnung ermächtigt. Die Mehrkosten für den Landeshaushalt im Jahr 2023 belaufen sich auf 2,45 Millionen Euro, davon 1,18 Millionen Euro für Gehaltsaufbesserungen, Irap und Sozialabgaben sowie 1,27 Millionen Euro davon für die neue Essensregelung und die Vereinbarung mit den Gemeinden.
Die Landesregierung hat damit heute – vorbehaltlich des Gutachtens des Rechnungshofes – die Voraussetzungen geschaffen, damit dem Kindergartenpersonal, das aus dienstlichen Gründen am Arbeitsplatz essen muss, für die Mahlzeit nur ein Euro berechnet und dass diesen Bediensteten auch die nötige Zeit für das Essen gewährt wird. Die Essensregelung ist Teil des Bereichskollektivvertrags für das Kindergartenpersonal, den die Landesagentur für die Gewerkschaftsbeziehungen und die repräsentativen Gewerkschaftsorganisationen im vergangenen März vorunterzeichnet hatten und der auch schon von der Prüfstelle und vom Rechnungsprüferkollegium begutachtet worden ist.
Für die Mehrkosten, die sich durch die Essensregelung für die öffentliche Hand ergeben, kommt zum Großteil das Land auf. Die heute im Entwurf genehmigte Vereinbarung zwischen der Landesverwaltung und dem Gemeindeverband sieht vor, dass das Land bis zum Jahr 2025 für 3,8 Millionen Euro dafür ausgibt, und zwar jeweils 1,27 Millionen Euro im Jahr.
Auf der Grundlage der beiden heutigen Beschlüsse der Landesregierung können nun die Vereinbarung mit den Gemeinden und der Bereichsvertrag unterzeichnet werden, sofern der Rechnungshof nicht innerhalb von 15 Tagen ein negatives Gutachten abgibt.
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LPA/jw