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Zusatzrente für Kunstschaffende: Bis 30. November ansuchen!

Kunstschaffende, die in einen Zusatzrentenfonds eingezahlt haben und im Landesverzeichnis eingetragen sind, können bis 30. November bei der Landesagentur ASWE um Rentenzuzahlung ansuchen.

Um Kunstschaffende bei der Rentenabsicherung unterstützen zu können, wurde Ende 2020 mit dem Regionalgesetz Nr. 4 eine Rechtsgrundlage geschaffen. In der Zwischenzeit haben die Landeskulturabteilungen gemeinsam mit der Agentur für Soziale und Wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) die Maßnahme für Südtirol umgesetzt.

Rentenzuzahlung 2023: Bis 30. November ansuchen

Künstlerinnen und Künstler, die im Jahr 2022 selbst in einen Zusatzrentenfonds eigener Wahl eingezahlt haben, können mit einer Ergänzung von 500 Euro durch die öffentliche Hand rechnen. Voraussetzung für eine Rentenzuzahlung ist die Einschreibung in das Landesverzeichnis der Künstlerinnen und Künstler. Diese musste bis zum 31. Mai 2023 erfolgt sein und zwar entweder im deutschen, ladinischen oder italienischen Kulturamt. Die Rentenzuzahlung kann bis zum 30. November 2023 bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) beantragt werden.

Antragsberechtigt sind Kunstschaffende aus den Sparten Bildende und Darstellende Kunst, Musik, Literatur und Film, die aus Südtirol stammen oder seit mindestens zwei Jahren in Südtirol leben und arbeiten und ein Jahreseinkommen von 35.000 Euro nicht überschreiten.

Rentenzuzahlung 2024: Fondseinzahlung noch 2023, Verzeichniseintragung bis Ende März

Wer im nächsten Jahr in den Genuss der Zusatzvorsorge für Künstlerinnen und Künstler kommen will, muss noch in diesem Jahr 2023 den eigenen Beitrag von 500 Euro in einen Zusatzrentenfonds eigener Wahl einzahlen und sich bis zum 31. März 2024 im Landesverzeichnis für Künstlerinnen und Künstler eintragen lassen.

Kunstschaffende, die diese Vorsorgemaßnahme kontinuierlich in Anspruch nehmen möchten, müssen jährlich diesen Ablauf einhalten, nämlich die Einzahlung von 500 Euro in einen Rentenfonds im Vorjahr der Zuzahlung, das Ansuchen um Eintragung in das Landesverzeichnis und das Zuzahlungsansuchen an die ASWE im Folgejahr.

Für diese Vorsorgemaßnahme, die sich vor allem an junge hauptberuflich freischaffende Künstlerinnen und Künstler richtet, werden jährlich Geldmittel in der Höhe von 500.000 Euro zur Verfügung gestellt. Verwaltet werden diese Mittel der Region durch die beiden Länder Südtirol und Trentino.


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LPA/jw