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Einschreibungen in die Mittelschule bis 28. Februar

LPA - Bis zum 28. Februar 2004 werden die Einschreibungen in die ersten Klassen der deutschsprachigen Mittelschulen vorgenommen. Dies teilt das Deutsche Landesschulamt mit. Schülerinnen und Schüler, welche die 5. Grundschulklasse in einem Grundschulsprengel besuchen und jene, welche die Mittelschule nicht im selben Schulsprengel besuchen, müssen innerhalb dieses Termins bei der Grundschule ein Einschreibegesuch einreichen.

Dies ist etwa der Fall, wenn sich die Einzugsgebiete für die Grund- und Mittelschule nicht decken oder wenn der Schüler die Mittelschule außerhalb des Einzugsgebietes besuchen will. Letzteres ist nur dann möglich, wenn keine zusätzlichen Klassen gebildet werden müssen und wenn die räumlichen Voraussetzungen gegeben sind. Die Einschreibung in die darauffolgenden Klassen erfolgt von Amts wegen. Kein Einschreibegesuch ist notwendig, wenn sich die Mittelschule im selben Schulsprengel wie die Grundschule befindet. In diesem Fall werden die Schülerinnen und Schüler von Amts wegen in die erste Klasse der Mittelschule eingeschrieben.

bch