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Vergütung von Reisespesen an Hochschüler - Zwischentermin am 30. April

LPA - Auch in diesem Studienjahr können Hochschüler wieder um eine pauschale Vergütung von Reisespesen ansuchen. Voraussetzung ist die Inskription für das laufende akademische Jahr an einer Universität oder Fachschule außerhalb Südtirols in Italien oder in den Ländern des deutschen Kulturraums. Als Zwischentermin für die Einreichung der Gesuche wurde der 30. April 2004, als Endtermin der 31. August 2004 festgelegt.

Um die pauschale Vergütung der Reisespesen für das Studienjahr 2003/2004 kann jeder Hochschüler ansuchen, der die Voraussetzungen für die Gewährung einer Studienbeihilfe erfüllt. Das bereinigte Familieneinkommen für das Jahr 2002 darf die Höchstgrenze von 23.500 Euro nicht überschreiten, der Studienerfolg wird für die pauschale Vergütung der Reisespesen nicht berücksichtigt.

Anrecht auf die Vergütung haben Studierende, die sich aus Studiengründen mindestens 150 Tage am Studienort oder in seiner unmittelbaren Umgebung aufhalten und im Laufe des Studienjahres mindestens fünfmal zwischen Wohnsitz und Studienort hin- und zurückfahren. Die Vergütung erfolgt - für die Strecke zwischen Wohnsitz und Studienort - für zwei Hin- und Rückfahrten zu 100 Prozent, für drei weitere Hin- und Rückfahrten zu 50 Prozent. Als Grundlage für die Berechnung der Vergütung werden die zu Jahresbeginn gültigen Tarife für eine Bahnfahrt 2. Klasse herangezogen. Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes, der bei der Bearbeitung der Gesuche anfällt, werden nur Studierende berücksichtigt, die Anrecht auf eine Vergütung von mindestens 103 Euro haben.

Die Gesuche für die pauschale Vergütung der Reisespesen sind beim Landesamt für Hochschulfürsorge erhältlich und können zudem im Südtiroler Bürgernetz unter der Adresse www.provinz.bz.it/schulfuersorge-berufsberatung abgerufen werden. Sollte der Antragsteller für das laufende Studienjahr nicht um eine Studienbeihilfe des Landes angesucht haben, so muss eine Kopie der Steuererklärung des Studierenden, seiner Eltern und eventuell des Ehepartners beigelegt werden.

Weitere Informationen erteilen die Mitarbeiterinnen des Bereichs Hochschulfürsorge im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, im 2.Stock, Schalter 1 bis 5, des Landhauses VII in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen. Auskünfte können auch unter der Rufnummer 0471 413303 oder der E-Mail-Adresse margherita.burger@provinz.bz.it eingeholt werden.

bch