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Lehrer können bis zum 21. Mai um Eintragung in permanente Ranglisten ansuchen

LPA - Bis zum Freitag, 21. Mai 2004, können die Lehrpersonen an Südtirols Schulen um die Eintragung in die permanenten Ranglisten ansuchen. Auch die Gesuche für die Neuberechnung der Punktezahl und die Überstellung in eine andere Rangliste müssen bis zu diesem Termin beim deutschen Landesschulamt abgegeben werden. Dies teilt Schulamtsleiter Peter Höllrigl in einer Aussendung mit.

Zu richten sind die Gesuche bis spätestens Freitag, 21. Mai 2004 an das Deutsche Landesschulamt in der Amba-Alagi-Straße 10 in Bozen. Es gilt in jedem Fall das Datum des Poststempels.

Alle Lehrpersonen, auch solche mit zeitlich unbefristeten Arbeitsverträgen, können sich in die permanente Rangliste all jener Stellenpläne der Grundschule oder Wettbewerbsklassen der Mittel- und Oberschule eintragen lassen, für welche sie die Lehrbefähigung oder Eignung zum Unterricht besitzen. Nicht möglich ist hingegen die Eintragung in die permanente Rangliste für den Abschluss von befristeten Arbeitsverträgen. Dem vollständig ausgefüllten Gesuch müssen keine Dokumente und Bescheinigungen über etwaige Titel oder Voraussetzungen beigelegt werden, da diese im Gesuch selbst erklärt werden können. Bescheinigungen, welche von der zuständigen Sanitätsbehörde ausgestellt wurden und welche für die Lehrperson einen Vorrangstitel darstellen, müssen hingegen als beglaubigte Kopie oder Original dem Gesuch beigelegt werden. Auf Unterlagen, welche im Schulamt aufliegen, kann verwiesen werden.

Zum Termin um Eintragung in die Schulranglisten können die Lehrpersonen mit einem zusätzlichen Gesuch bis zu fünf Schulen angeben, in deren Ranglisten sie eingetragen werden möchten. Dieser Termin muss noch bekannt gegeben werden. Ebenfalls bis zum 26. Mai müssen die Gesuche um Neuberechnung der Punktezahl und Überstellung in eine andere Rangliste eingereicht werden. "Dabei müssen alle kulturellen Bewertungstitel erneut im Gesuch erklärt werden, da eine neue Bewertungstabelle gilt", erklärt Schulamtsleiter Höllrigl. Schließlich können Lehrpersonen beim Landesamt für Mittelschulen (Faxnummer 0471/415584) bis zum 21. Mai auch um Zulassung zur Sprachprüfung ansuchen. Diese Prüfung muss von allen Lehrpersonen abgelegt werden, welche eine Lehrbefähigung oder Eignung besitzen, die nicht in deutscher Sprache erworben wurde. Die Prüfung ist Voraussetzung für die Eintragung in die permanenten Ranglisten. Zweitsprachlehrer sind von dieser Regelung nicht betroffen.

Weitere Informationen erteilen das Landesamt für Grundschulen (Telefon 0471 415517), das Landesamt für Mittelschulen (Telefon 0471 415533, 0471 415534 und 0471 415535) und das Landesamt für Oberschulen (Telefon 0471 415572, 0471 415573 oder 0471 415576).

bch