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103 Studienbeihilfen für Diplom- und Doktorarbeiten

LPA - Grünes Licht für die Auszahlung von 103 Studienbeihilfen für Diplom- und Doktorarbeiten hat der Landesbeirat für Hochschulfürsorge in seiner Sitzung am Dienstag dieser Woche gegeben. Begutachtet hat der Beirat zudem verschiedene Ansuchen der Studentenorganisationen für außerordentliche Beiträge sowie die neuen Richtlinien zur Gewährung außerordentlicher Studienbeihilfen.

140 Anträge um Beihilfen für Diplom- und Doktorarbeiten für das akademische Jahr 2003/2004 wurden insgesamt beim Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge eingereicht. 103 Gesuche wurden positiv begutachtet, bei den anderen 37 Ansuchen waren die Voraussetzungen für die Gewährung einer Studienbeihilfe nicht gegeben. Mit dem Gesuch musste auch eine Kostenaufstellung für die Diplom- oder Doktorarbeit eingereicht werden. Ausbezahlt wird ein Beitrag von 80 Prozent der anerkannten Kosten bis zum einem Hochstbetrag von 1600 Euro. Insgesamt erhalten die 103 Studierenden Beihilfen in der Höhe von 101.300 Euro. Die Auszahlung erfolgt über ein Dekret des zuständigen Landesrates Otto Saurer.

Begutachtet hat der Landesbeirat für Hochschulfürsorge auch die neuen Richtlinien für die Unterbringung in den Studentenheimen des Landes. Die bestehenden Richtlinien wurden nur in einigen kleinen Details geändert, der Beirat zeigte sich mit diesen Änderungen einverstanden. Die endgültige Entscheidung liegt nun bei der Landesregierung. Ebenfalls von der Landesregierung genehmigt werden muss ein außerordentlicher Beitrag von 5000 Euro an die Südtiroler Hochschülerschaft (SH) für die 45-Jahr-Feier der SH-Außenstelle in Graz. Der Hochschulbeirat hat am Dienstag seine Zustimmung dazu erteilt.

bch