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Neues Hochschulförderungsgesetz: Erste Wettbewerbe werden ausgeschrieben

(LPA) Die ersten Wettbewerbe um Studienstipendien nach dem neuen Hochschulförderungsgesetz werden nun ausgeschrieben. Es handelt sich um zwei Wettbewerbe, die einerseits die postuniversitäre Ausbildung andererseits die Beihilfen für Abschlussarbeiten betreffen und für die der Landesbeirat für Hochschulfürsorge nun grünes Licht gegeben hat.

Einige grundlegende Änderungen haben sich bei der Ausschreibung der Wettbewerbe nach dem neuen Regelwerk ergeben. So gilt grundsätzlich, dass man bei Überschreitungen der Mindeststudiendauer weniger tolerant sein wird. Konnten die Stipendiaten bisher die Studienzeit noch um zwei Jahre überschreiten, ist es nun nur noch ein Jahr, erklärt die Leiterin des Bereiches Hochschulförderung im Landesamt für Schul-und Hochschulfürsorge, Eva Vicari.

Auch die Regelung in Sachen Staatsbürgerschaft bzw. Ansässigkeit ist mit dem neuen Gesetz zur Hochschulförderung auf neue Beine gestellt worden. So gilt, dass Studierende in Südtirol, die um ein Stipendium ansuchen wollen, EU-Bürger oder mindestens ein Jahr in Südtirol ansässig sein müssen. Studierende außerhalb des Landes müssen italienische Staatsbürger sein oder aber aus einem EU-Staat stammen, der mit Italien ein Gegenseitigkeits-Abkommen in Sachen Studienförderung unterzeichnet hat. Dies, um Doppelförderungen zu vermeiden. In beiden Fällen gilt allerdings, dass der Studierende seinen Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Südtirol haben muss.

Der wichtigste Wettbewerb, den der Landesbeirat für Hochschulfürsorge nun positiv begutachtet hat, ist jener um Stipendien für eine postuniversitäre Ausbildung. Wie Vicari erklärt, seien auch hier einige grundlegende Änderungen eingeführt worden. So galt früher nur als stipendienberechtigt, wer maximal drei Jahre nach Studienabschluss die postuniversitäre Ausbildung angegangen ist. Heute gilt hier ein Höchstzeitraum von sechs Jahren.

Besonders erfreulich für die Studenten dürfte sein, dass der Höchstbetrag angehoben worden ist. So können postuniversitäre Ausbildungen nun mit maximal 8000 anstatt wie früher mit maximal 6800 Euro gefördert werden. "Und auch für Facharztausbildungen nehmen wir erstmals Gesuche entgegen", so Vicari. Bisher waren diese Ausbildungen allein über das Gesundheitswesen gefördert worden. Während dort allerdings die Förderung nur für bestimmte Ausbildungsorte zugelassen war, gilt bei der Hochschulförderung das Prinzip der freien Studienplatzwahl.

Insgesamt stehen für die Förderung postuniversitärer Ausbildungen 1,4 Millionen Euro zur Verfügung. Entsprechende Gesuche können bis 29. April (Zwischentermin) oder spätestens 30 September 2005 eingereicht werden.

Was den Wettbewerb für die Förderung von Abschlussarbeiten (Magister-, Diplomarbeiten, Dissertationen, etc.) anbelangt, so wurden heuer zum ersten Mal die Baccalaureats-Abschlüsse ausgeschlossen. Um also in den Genuss einer Förderung kommen zu können, bedarf es einer Mindeststudiendauer von vier Jahren. Dafür fällt die Einschränkung eines "wissenschaftlichen Interesses für Südtirol" an der Arbeit in Zukunft weg. Die Förderung steht thematisch allen offen. Insgesamt stehen für diesen Wettbewerb 160.000 Euro bereit, der Höchstbetrag eines Stipendiums beläuft sich auf 1600 Euro, Einreichetermin ist der 15. März 2005.

Wer immer sich für die Wettbewerbe interessiert, sollte noch ein wenig Geduld haben. Die entsprechenden Antragsformulare stehen erst Ende Jänner bzw. Anfang Februar zur Verfügung, und zwar im Amt für Schul- und Hochschulfürsorge, Andreas-Hofer-Straße 18, Bozen. Und auch online werden sie dann verfügbar sein.

chr