Aktuelles

Beiträge für Weiterbildungsmaßnahmen an Vereine

LPA - Vereine, Organisationen und andere Einrichtungen können bis zum 31. Januar 2005 beim Landesamt für Weiterbildung der Abteilung Deutsche Kultur und Familie um Beiträge ansuchen. Finanzielle Unterstützung gibt es für Maßnahmen und Investitionen im Bereich der Weiterbildung sowie für Maßnahmen zur Förderung der Sprachkenntnisse und der Zweisprachigkeit.

Der 31. Januar ist für Vereine, Organisationen und andere Einrichtungen auch in diesem Jahr wieder Abgabetermin für Gesuche um Förderung im Bereich der Weiterbildung. Sie können neben allgemeinen Maßnahmen zur Weiterbildung für Maßnahmen zur Förderung der Sprachkenntnisse und der Zweisprachigkeit anzusuchen. Voraussetzung dafür ist, dass diese Organisationen keine Gewinnabsicht verfolgen und eigene Statuten haben.
Auch für die Bildungsausschüsse gilt der 31. Januar 2005 als „Stichtag“: Sie können ebenfalls bis zu diesem Termin die ordentlichen Finanzierungen und Zuschüsse für Investitionen beantragen.
Die Ansuchen müssen bis zum 31. Januar 2005 mit eingeschriebenem Brief (es gilt der Poststempel) abgeschickt oder persönlich bis 17 Uhr im Landesamt für Weiterbildung abgegeben werden.
Die Gesuchsformulare und weitere Infos sind auf der Homepage des Amtes unter www.provinz.bz.it/weiterbildung/formulare und für die Bildungsausschüsse unter www.provinz.bz.it/weiterbildung/foerderung zu finden, bzw. können beim Amt für Weiterbildung, Andreas-Hofer-Straße 18, in Bozen unter der Rufnummer 0471 413390, Faxnummer 0471 412908 angefordert werden.

SAN