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Stipendien für Ober- und Kunstschulen: Gesuche bis zum 31. März einreichen

(LPA) Noch bis Ende des Monats haben Schüler der Sekundarschulen II. Grades sowie der Kunstschulen die Möglichkeit, um Studienbeihilfen für das kommende Schuljahr anzusuchen. Der entsprechende Wettbewerb ist nun ausgeschrieben worden, die Gesuchsvordrucke und notwendigen Informationen sind auch im Südtiroler Bürgernetz zu finden.

Außer aus dem Internet (www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung) können die Gesuchsvordrucke natürlich auch weiterhin auf dem "herkömmlichen" Wege bezogen werden, und zwar über das Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, über die Gemeinden oder die Berufsberatungsstellen. In jedem Fall müssen die Gesuche sorgfältig ausgefüllt und von den Antragstellern - also den Eltern des Schülers bzw. den volljährigen Schülern - bis spätestens 31. März bei den betreffenden Schulen eingereicht werden.

Die Wettbewerbsausschreibung um die Studienbeihilfen für das kommende Schuljahr enthält eine ganze Reihe von Neuerungen. So sind den Anträgen keinerlei Unterlagen oder Erklärungen beizulegen. Falls die Vordrucke als lose Blätter eingereicht werden, also etwa nachdem sie aus dem Internet heruntergeladen worden sind, muss lediglich jedes Blatt vom Antragsteller unterschrieben werden. Auch faxen kann man die Gesuche, muss dann allerdings die Kopie eines Personalausweises beilegen. Klar ist, dass die Landesregierung mittels Stichproben jederzeit die Richtigkeit der im Antrag enthaltenen Angaben überprüfen kann.

Im neuen Schuljahr sind auch die Einkommensgrenzen neu festgelegt worden. So beträgt das Höchstausmaß der Studienbeihile 2900 Euro und entspricht einem bereinigten Einkommen von 1700 Euro für Bewerber, die gezwungen sind, während des Schuljahres außerhalb der Familie zu wohnen. Die Studienbeihilfe für alle anderen Anspruchsberechtigten beträgt 530 Euro, die Höchstgrenze des bereinigten Einkommens 19.000 Euro. Eine Neuerung gibt es auch hinsichtlich der Freibeträge: Arbeitslose, die auf dem Familienbogen der Eltern des Bewerbers aufscheinen und unmittelbar vor Einreichung des Antrages mindestens sechs Monate durchgehen in der Arbeitslosenliste des Arbeitsamtes eingetragen sind, haben Anrecht auf den Freibetrag für zu Lasten lebende Personen. Zur Berechnung des Einkommens finden sich in den Wettbewerbsausschreibungen nähere Auskünfte.

Eine weitere Neuerung betrifft schließlich Wohnungen und Garagen, die von den Eltern an Verwandte des Bewerbers (innerhalb des zweiten Grades) ohne Mietvertrag als Erstwohnung zur Verfügung gestellt werden. Sie sind im Gesuch als vermietet einzutragen.

Weitere Informationen können im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, Landhaus VII, 2. Stock, Zimmer 205 in der Andreas-Hofer-Straße 18 in Bozen eingeholt werden (Tel. 0471 413305; 0471 413344 bzw. 0471 412925).

chr