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Berufsausbildung, Landwirtschafts- und Haushaltsschulen: Studienförderungsgesuche einreichen

LPA - Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2005/06 Vollzeitkurse der Berufsausbildung oder Landwirtschafts- oder Haushaltsschulen in Südtirol besuchen, können bis 31. März 2005 (erster Einreichtermin) und spätestens bis 20. Oktober 2005 (letzter Termin) bei den betreffenden Schulen um Studienförderung ansuchen. Voraussetzung dafür ist, dass die Kurse mindestens fünf Monate dauern. Schüler die an einer Privatschule eine entsprechende Ausbildung durchlaufen, können den Antrag direkt im Landesamt für Schul- und Hochschulfürsorge, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen einreichen.

Die Gesuchsvorlagen liegen in den Sekretariaten der betroffenen Schulen, in den Gemeinden sowie im Amt für Schul- und Hochschulfürsorge auf. Dem Antrag ist im Schuljahr 2005/06 keine Unterlage oder Erklärung beizulegen. Falls Vordrucke als lose Blätter (z. B. Formulare aus dem Internet) eingereicht werden, müssen die Bewerber jede einzelne Seite unterschreiben. Werden Unterlagen oder Erklärungen mittels Fax übermittelt, so ist diesen eine Kopie des Personalausweises des Unterzeichners beizulegen.
 
Der Höchstbetrag der Studienbeihilfe beträgt 2.900 Euro. Er wird gewährt, wenn das bereinigte Einkommen des Bewerbers im Vorjahr 1.700 Euro nicht überschritten hat und der Auszubildende während des Schuljahres außerhalb der Familie wohnen muss. Für alle anderen ist ein Studienförderungsbetrag von 530 Euro vorgesehen, sofern das bereinigte Einkommen 19.000 Euro nicht überschritten hat. Zur Berechnung des Einkommens werden heuer im Gegensatz zum Vorjahr die Beträge aus anderen Zeilen herangezogen.

Das Amt für Schul- und Hochschulfürsorge weist außerdem darauf hin, dass Arbeitslose, die auf dem Familienstandsbogen der Eltern der Bewerber aufscheinen, um Anrecht auf den Freibetrag für zu Lasten lebende Personen zu haben, unmittelbar vor Einreichung des Antrages mindestens sechs Monate durchgehend in der Arbeitslosenliste des Arbeitsamtes eingetragen sein. Wohnungen und Garagen, die von den Eltern an Verwandten der Bewerber ohne Mietvertrag als Erstwohnung zur Verfügung gestellt werden, sind als vermietet einzutragen. Die Richtigkeit der Angaben wird durch die Landesverwaltung mittels Stichproben (Artikel 5 der Wettbewerbsausschreibung) überprüfen.

Weitere Informationen können direkt im Amt für Schul- und Hochschulfürsorge, Andreas-Hofer-Straße 18, 39100 Bozen, Landhaus VII, zweiter Stock, Zimmer 204 sowie unter den Telefonnummern 0471  412927 und 413346 eingeholt werden. Alles Wissenswerte sowie die Gesuchsvordrucke gibt’s außerdem im Südtiroler Bürgernetz unter der Adresse: www.provinz.bz.it/bildungsfoerderung.

jw