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Wie schreibt man eine Charta der Gesundheits- und Sozialdienste?

(LPA) Dienste im Bereich des Gesundheits- oder Sozialwesens sind gesetzlich verpflichtet, eine Dienstcharta vorzulegen, in der die Rechte der Kunden und die Pflichten der Dienste festgeschrieben werden. Wie man eine solche Charta richtig schreibt, kann man nun in einem Kurs der italienischen Berufsschule für soziale Berufe lernen.

Eine solche Charta ist einerseits ein Instrument, um den eigenen Dienst entsprechend zu positionieren, um festzuschreiben, welche Aufgaben und welche Pflichten man übernimmt. Andererseits ist sie aber auch rechtliche Verpflichtung gegenüber dem Kunden, der in der Charta seine Rechte schwarz auf weiß aufgelistet findet. Rechte, die er gegebenenfalls auch geltend machen kann.

Aus diesen Gründen sollte die Dienstcharta nicht übereilt aufgesetzt werden. Vielmehr sollte man größten Wert auf eine sorgfältige Ausarbeitung legen. Auf was geachtet werden muss, welche Fehler gemeinhin gemacht werden, was zu tun und was zu vermeiden ist, zeigt ein Kurs an der italienischen Berufsschule für soziale Berufe in Bozen auf. Und zwar auch anhand von Dokumenten, die derzeit im Umlauf sind. 

Der Kurs findet - in italienischer Sprache - am 15. (14.00 bis 18.00 Uhr) und 16. April (9.00 bis 13.00 Uhr) am Sitz der Berufsschule im Bozner St.-Gertraud-Weg 3 statt. Referent ist Graziano Maino von der Genossenschaft "PARES". Für Einschreibungen und Informationen kann man sich an das Schulsekretariat wenden, und zwar vormittags unter der Rufnummer 0471 414418.

chr