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Schülerbeförderung: Bis 31. März ansuchen

(LPA) Noch bis 31. März können Schüler aller Schulstufen ihre Anträge um Schülerbeförderung bei ihrer Schule abgeben. Bis zu diesem Tag sind auch die Ansuchen um Studienbeihilfen der Ober- und Berufsschüler sowie die Ansuchen um leihweise Überlassung der Lehrbücher an den Oberschulen zu stellen.

Einen Antrag um Schülerbeförderung können im Grunde Schüler aller Schulstufen stellen, die in Südtirol eine Schule besuchen und hier ansässig sind. Voraussetzung ist, dass die Schüler den Transportdienst täglich benutzen und dass die vorgegebene Mindestentfernung zwischen Wohnort und Schule bzw. auch zwischen Wohnort und der Haltestelle eines öffentlichen Liniendienstes (zwei Kilometer) überschritten wird. Die bisher geltenden Bedürftigkeitskriterien kommen nicht mehr zur Anwendung.

Sonderbeförderungsdienste werden immer dann eingerichtet, wenn kein Liniendienst die vorgesehene Strecke abdeckt oder es Wartezeiten von über 30 Minuten geben sollte. Dazu kommen als Voraussetzungen Mindestentfernungen von zwei Kilometern für Grund- sowie 2,5 Kilometer für Sekundar- und Berufsschüler sowie eine Mindestschülerzahl von zwei Grund- bzw. vier Sekundarschülern. Bei eventuell gegebenen Härtefällen wird von den Voraussetzungen der Mindestentfernung bzw. -schülerzahl abgesehen. Für Schüler mit Behinderung gelten eigene Regelungen.

Sollten Grund- und Mittelschüler die Voraussetzungen für einen Sonderbeförderungsdienst erfüllen aber keinen solchen zur Verfügung haben, kann eine Fahrtkostenvergütung von 25 Cent je Kilometer und Schüler ausgezahlt werden.

chr