Qualität

Qualitätsstandards

Die Evaluationsstelle ist Teil des Bildungsressorts, übt ihre Tätigkeit jedoch in unabhängiger Weise aus. Sie sieht sich den Grundsätzen des Bildungsleitbildes Südtirols verpflichtet und orientiert sich darüber hinaus an den europaweiten Entwicklungen eines modernen Bildungswesens. Im Mittelpunkt steht der Anspruch der Schülerinnen und Schüler des Landes auf Bildung, die sie auf die Anforderungen des gesellschaftlich/kulturellen Lebens und des Berufs bestmöglich vorbereitet.

Die Evaluationsstelle misst ihre Tätigkeit an den Qualitätsstandards der deutschen und der schweizerischen Evaluationsgesellschaft und setzt sich laufend mit der eigenen fachlichen Arbeit auseinander.

Qualitätsrahmen

Der für die Schulen verbindliche Qualitäsrahmen fördert die Entwicklung eines transparenten, gerechten und inklusiven Bildungssystems. Er stellt ein Dokument dar, das in systematischer Weise die Merkmale und Kriterien guter Schulen beschreibt. Er baut auf den Komponenten des ersten Qualitätsrahmen für die deutsche Schule in Südtirol, den Qualitätsbereichen von IQES und den vier Bereichen der Schulqualität des INVALSI auf.

Auf der Grundlage der allgemeinen Ziele des Bildungssystems des Landes, wie sie im Art. 1 des Landesgesetzes Nr. 5/2008 vorgegeben sind, definieren die Evaluationsstellen der drei Sprachgruppen, zusätzlich zu den eigenen Qualitätsstandards , einen für die Schulen verbindlichen Qualitätsrahmen, um die Qualität des Schulsystems im Lande zu steigern.

Bereiche des Qualitäsrahmens

Der Qualitätsrahmen beschreibt in den zwei Bereichen Inputqualitäten und Prozessqualitäten jene Felder des schulischen Handelns, die maßgeblich das Gelingen von Schule, von Lernen und Lehren und kollegialem Miteinander prägen. Die Wirkungsqualitäten beschreiben die Lernergebnisse der Schüler und Schülerinnen, gemessen an ihrem Bildungserfolg, an den erworbenen Fachkompetenzen sowie an der Persönlichkeitsbildung. Konkretisiert werden die sieben Bereiche durch 24 Teilbereiche und 194 Indikatoren.

Qualitätskonzept im Dreijahresplan

Ausgehend vom Landesgesetz 14/2016 "Änderungen zu Landesgesetzen im Bereich Bildung" und auf der Grundlage des Rundschreibens des Schulamtsleiters Nr. 24/2016 "Hinweise zur Gliederung des Dreijahresplans des Bildungsangebots" mit Anlage sowie der Mitteilung des Schulamtsleiters vom 20.09.2016 "Dreijahresplan: Qualitätskonzept und Unterstützungsangebot" hat die Evaluationsstelle einen Vorschlag / Anregungen ausgearbeitet, wie ein Qualitätskonzept in den Dreijahresplan integriert werden könnte, und dazu zwei Unterlagen erstellt: "Qualitätskonzept im Dreijahresplan 1 und 2".