Eintragung als ehrenamtliche Organisation: Vorteile und spezielle Anforderungen

Vorteile der Eintragung als ehrenamtliche Organisation

Ehrenamtliche Organisationen müssen in erster Linie zugunsten von Dritten tätig sein. Die Eintragung als ehrenamtliche Organisation erlaubt es, eine Reihe von Vorteilen zu nutzen, die über jene hinausgehen, die auch für die übrigen Körperschften des Dritten Sektors gelten. Folgendes sind die wichtigsten:

 

Einkünfte aus einigen speziellen Tätigkeiten gelten als nicht gewerblich, wenn diese Tätigkeiten ohne den Einsatz professioneller Mittel ausgeübt werden

  • Das Weiterveräußern von Sachspenden, die der Verein erhalten hat; Voraussetzung ist, dass dies direkt durch den Verein und ohne Zwischenhändler geschieht.
  • Das Veräußern von Gegenständen oder anderen Dingen, die von den ehrenamtlich tätigen Freiwilligen oder von Personen hergestellt wurden, die der Verein betreut; auch hier muss dies direkt über den Verein erfolgen.
  • Verabreichung von Speisen und Getränken bei gelegentlichen Versammlungen, Veranstaltungen, Feiern und dergleichen.

 

Registersteuerbefreiung

  • Gründungsurkunden und Urkunden, die sich auf die Tätigkeiten von Ehrenamtlichen Organisationen beziehen, sind von der Registersteuer befreit.


Spenden zugunsten ehrenamtlicher Organisationen

Spender, die ein nachvollziehbares Zahlungsmittel verwenden wie z.B. eine Banküberweisung, können Steuerabsetzbeträge und Steuerabzüge in Anspruch nehmen:

  • Physische Personen als Spender: Für die Spende steht ein Steuerabsetzbetrag von der Einkommenssteuer in Höhe von 35% bis zu einem Höchstwert von 30.000 Euro pro Jahr oder alternativ dazu der Abzug von der Steuerbemessungsgrundlage im Ausmaß von 10% vom erklärten Einkommen zu.
  • Körperschaften und Gesellschaften als Spender: Die Spenderin kann einen Abzug im Ausmaß von bis zu 10% des gesamten erklärten Einkommens von der Steuerbemessungsgrundlage geltend machen.

 

IRAP

Ehrenamtliche Organisationen sind von der Entrichtung der Regionalen Wertschöpfungssteuer (IRAP) befreit, soweit diese in den gesetzlich vorgesehenen Fällen zu entrichten ist.

 

Welche zusätzlichen Regeln müssen ehrenamtliche Organisationen beachten?

Ehrenamtliche Organisationen haben dieselben Mitteilungspflichten wie die anderen Körperschaften des Dritten Sektors; darüber hinaus sind einige Besonderheiten zu beachten.

 

Mitgliederstruktur

  • Ehrenamtliche Organisationen müssen mindestens über 7 physiche Personen als Mitglieder verfügen, oder es müssen zumindest drei Mitgliedsorganisationen selbst eingetragene ehrenamtliche Organisationen sein. Wenn diese Schwellen unterschritten werden,  muss binnen 12 Monaten die Mindestanzahl wieder hergestellt werden. Falls dies nicht erfolgt, kann der Verein zwar nicht mehr als ehrenamtliche Organisation eingetragen sein, er kann jedoch in eine andere Sektion des Einheitsregisters (z.B. in die Sektion "Andere Körperschaften des Dritten Sektors") wechseln und somit die Löschung aus dem Reigster vermeiden
  • Eine ehrenamtliche Organisation kann, falls sie dies im Statut vorsieht, andere ehrenamtliche Organisationen, Körperschaften des Dritten Sektors oder ohne Gewinnabsichten als Mitgliedsorganisationen aufnehmen; die Anzahl der Mitgliedsorganisationen, die nicht als ehrenamtliche Organisationen eingetragen sind, darf jedoch nicht mehr als 50% der Mitgliedsorganisationen ausmachen, die ehrenamtliche Organisationen sind (2/3 müssen ehrenamtliche Organisationen sein, 1/3 können andere Körperschaften des Dritten Sektors oder ohne Gewinnabsichten sein).

 

Überwiegen der ehrenamtlichen Tätigkeit

  • Die im allgemeinen Interesse ausgeübten Tätigkeiten müssen überwiegend durch Vereinsmitglieder ausgeübt werden. Alle Vereinsmitglieder müssen ihre Tätigkeiten ehrenamtlich erbringen.
  • In den Vereinsausschuss dürfen ausschließlich Vereinsmitglieder gewählt werden, oder, wenn der Verein selbst Mitgliedsorganisationen aufnimmt, die Mitglieder dieser Organisationen.
  • Die Anzahl evtl. vorhandener lohnabhängig Beschäftigter des Vereins darf maximal 50% der Anzahl der für den Verein ehrenamtlich Tätigen betragen

 

Daneben gelten die für die Körperschaften des Dritten Sektors allgemein vorgesehenen Regeln (siehe HIER)