Aus den Landesregistern übergegangene ehrenamtliche Organisationen und Vereine zur Förderung des Gemeinwesens
Am 22. Februar 2022 erfolgte die Eintragung der in die Landesregister eingetragenenen ehrenamtlichen Organisationen und Vereine zur ´Förderung des Gemeinwesens von Amts wegen.
Für jene Vereine, welche bis zum 7.November 2022 keine Mitteilung zwecks Integration bzw. Richtigstellung erhalten haben, wurde die definitive Eintragung in das RUNTS wegen Fristablauf vorgenommen; deren Eintragung ist ohne eigenes Dekret erfolgt.
Die Umwandlung der provisorischen Eintragung in die Eintragung in das Einheitsregister des Dritten Sektors aufgrund des Ablaufs der Fristen, welche für die Überprüfung der Voraussetzungen für die Eintragung vorgesehen waren.
Falls dies noch nicht erfolgt ist, muss das Datenblatt (siehe Anlage) vollständig ausgefüllt an das Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt übermittelt werden. Wenn an den ursprünglichen im Datenblatt gemachten Angaben (insbesondere an der PEC/ZEP-Adresse oder, falls sich in der Zwischenzeit der/die gesetzliche Vertreter/in) geändert haben sollte, ersuchen wir Sie ebenfalls, uns das vollständig ausgefüllte Datenblatt zukommen zu lassen.
Ohne die Übermittlung des vollständig ausgefüllten Datenblattes können die Daten seitens des Amtes nicht bearbeitet werden.
Sofern Sie sich gegen die Eintragung entscheiden sollten, ersuchen wir Sie die Streichung so bald wie möglich mittels des Antrags in Anlage zu beantragen