Ehrenamtlich tätige Organisationen

Mit staatlichem Rahmengesetz vom 11. August 1991, Nr. 266 wurden auf gesamtstaatlicher Ebene die „ehrenamtlich tätigen Organisationen“ vorgesehen. Auf Landesebene wurde diese Vereinskategorie mit Landesgesetz Nr. 11/1993 eingeführt.

Aufgrund der gesetzvertretenden Dekrets vom 3. Juli 2017, Nr. 117 sind die im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen am 22. Februar 2022 in die Sektion "ehrenamtliche Organisationen" des "Einheitsregisters des Dritten Sektors" übertragen worden. Die Eintragung im Einheitsregister ist provvisorisch erfolgt. Es folgt eine Phase der Konsoldierung, bei der von Amts wegen überprüft wird, ob alle Voraussetzungen für die Eintragung vorliegen und  - falls dies nicht der Fall ist - die jeweilige Organisation durch das zuständige Landesamt aufgefordert wird  die jeweils erforderlichen Unterlagen bzw. Informationen zu übermitteln.

Vereine, welche nicht bereits im Landesverzeichnis der ehrenamtlich tätigen Organisationen eingetragen waren und somit nicht von Rechts wegen übertragen worden sind, und sich neu in die Sektion "ehrenamtliche Organisationen" des Einheitsregisters des Dritten Sektors eintragen lassen möchten, können dies seit dem 23.11.2021 direkt über das RUNTS-Portal beantragen. [wegen näherer Informationen siehe HIER]

 

Amt für Außenbeziehungen und Ehrenamt

Silvius-Magnago-Platz 1

39100 Bozen

 

Tel. +39 0471 412130

E-Mail: Aussenbeziehungen.Ehrenamt@provinz.bz.it

PEC: ae-rv@pec.prov.bz.it

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