Freiwilliger Ferieneinsatz

Mit dem freiwilligen Ferieneinsatz soll den Jugendlichen verstärkt die Möglichkeit geboten werden, Erfahrungen in verschiedenen gesellschaftlichen Aufgabenbereichen zu sammeln und Orientierung für ihr künftiges berufliches, aber auch gesellschaftliches Engagement zu erhalten. Dieser Dienst kann in den Ferienmonaten für eine Zeitspanne von 6 bis 8 Wochen geleistet werden. Das Ausmaß des wöchentlichen Einsatzes für Jugendliche wurde mit Beschluss der Landesregierung auf 30 Stunden pro Woche festgelegt.

Der Ferieneinsatz für Jugendliche erfolgt im Rahmen von Vorhaben und Tätigkeiten in folgenden Bereichen:

  • gesundheitliche und soziale Fürsorge,
  • entwicklungspolitische Bewusstseinsbildung in Südtirol,
  • Zivilschutz,
  • Umweltschutz

 

Freiwillige

Freiwilligen Ferieneinsatz leisten können Jugendliche im Alter zwischen 15 und 19 Jahren, welche in Südtirol eine Mittelschule, Oberschule oder Berufsschule jeglicher Art und Rechtsform besuchen.

Die Schülerinnen und Schüler bewerben sich direkt bei den Organisationen und Körperschaften, welche das entsprechende Tätigkeitsangebot innerhalb 21. März 2024 hinterlegt haben.

  • Versicherung: alle Freiwilligen werden haftpflicht- und unfallversichert. Die entsprechenden Kosten gehen jeweils zu Lasten des Trägers, bei welchem die Freiwilligen im Einsatz sind.
  • Spesenrückvergütung: nach Abschluss des freiwilligen Dienstes erhalten die Jugendliche von der Organisation bzw. Körperschaft eine Spesenrückvergütung in Höhe von 80 Euro netto pro Woche.
  • Schulpraktikum:  Der Ferieneinsatz kann als Schulpraktikum anerkannt werden.

 

Organisationen und Körperschaften

Träger der freiwilligen Dienste sind öffentliche oder private Organisationen und Körperschaften, die folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • sie verfolgen keine Gewinnabsicht,
  • sie üben ihre institutionelle Tätigkeit in einem der Tätigkeitsfelder,
  • sie verfügen über Organisationsfähigkeit und Einsatzmöglichkeit in Bezug auf die geplanten Projekte oder Tätigkeiten,
  • sie können eine mindestens dreijährige kontinuierliche Tätigkeit aufweisen,
  • sie haben ihren Sitz in Südtirol und üben ihre Tätigkeit im Land aus.

Organisationen oder Einrichtungen, die vorwiegend oder ausschließlich wirtschaftliche, politische oder religiöse Interessen ihrer Mitglieder verfolgen, dürfen keine Freiwilligen beschäftigen.

Organisationen und Körperschaften, welche Interesse haben, Jugendliche im freiwilligen Ferieneinsatz aufzunehmen, hinterlegen bis zum 21. März 2024 ein entsprechendes Tätigkeitsprogramm beim Amt für Freiwilligenwesen und Solidarität (siehe Rundschreiben vom 16.02.2024). Die Angebote beinhalten eine vollständige Beschreibung der Einsatzbereiche sowie der Aufgaben, welche mit dem jeweiligen Ferieneinsatz verbunden sind. Der Antrag mit Angabe der meldeamtlichen Daten der Jugendlichen muss innerhalb 31. Mai 2024 beim Amt für Freiwilligenwesen und Solidarität eingebracht werden.