Freiwilliger Landeszivildienst
Allgemeine Informationen
Der freiwillige Landeszivildienst soll den Jugendlichen die Gelegenheit bieten das soziale Bewusstsein zu stärken und Erfahrungen und Kenntnisse zu sammeln, die eine Orientierung für den persönlichen und beruflichen Lebensweg sind und ihr Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl in unserer Gesellschaft festigen.
Dauer
Die Dauer des freiwilligen Landeszivildienst ist für eine Zeitspanne von wahlweise 8 oder 12 Monate festgelegt. Bei einer Dauer von 8 Monaten kann der Träger im Einvernehmen mit den Freiwilligen die Verlängerung für weitere 4 Monate beantragen. Das Ausmaß des wöchentlichen Einsatzes für freiwillig Landeszivildienstleistende wird mit Beschluss der Landesregierung festgelegt.
Tätigkeitsfelder
Der Einsatz der freiwillig Landeszivildienstleistenden erfolgt im Rahmen von Vorhaben und Tätigkeiten in folgenden Bereichen:
- gesundheitliche und soziale Fürsorge
- Wiedereingliederung in die Gesellschaft sowie Notstandshilfe
- Bildung, Jungendarbeit und Kulturförderung
- Schutz der Umwelt und des Kulturgutes
- Zivilschutz
- Verbraucherschutz
- Entwicklungspolitische Bewusstseinsbildung in Südtirol
- Freizeitgestaltung und Sporterziehung
Freiwillige
Freiwilligen Landeszivildienst leisten können Jugendliche im Alter von 18 bis 28 Jahren.
Die Bewerbung muss direkt bei den Organisationen, welche ein Projekt einreichen, abgegeben werden.
- Versicherung: alle Freiwilligen werden haftpflicht- und unfallversichert. Die entsprechenden Kosten gehen jeweils zu Lasten des Trägers, bei welchem die Freiwilligen im Einsatz sind.
- Ausweis für die freiwilligen Dienste: die Freiwilligen erhalten einen Ausweis, in welchem der von ihnen zu leistende freiwillige Dienst, die Dauer desselben sowie der Träger vermerkt werden. Der Ausweis ist Rechtstitel für die Inanspruchnahme der vorgesehenen Guthaben, Vergünstigungen und Anerkennungen.
- Kostenlose Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel: Freiwillige können nach Vorweisen des Ausweises die öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb der Autonomen Provinz für die Dauer des Dienstes kostenlos benützen.
- Ermäßigter Eintritt zu den Landesmuseen bei Vorweisen des Ausweises.
- Verpflegung und Unterkunft: die Träger können den Freiwilligen auch Verpflegung und Unterkunft bieten, diese Kosten gehen zu Lasten der Träger.
- Spesenrückvergütung: die monatliche Spesenrückvergütung beträgt 450,00 €.
Der Einsatz der Freiwilligen begründet im Sinne des Art. 4, Abs. 1 des LG vom 19. November 2012, Nr. 19 kein Arbeitsverhältnis. Für die Freiwilligen werden keine Sozialversicherungsbeiträge einbezahlt.
Organisationen
Träger des freiwilligen Landeszivildienstes sind öffentliche oder private Organisationen und Körperschaften, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- sie verfolgen keine Gewinnabsicht,
- sie üben ihre institutionelle Tätigkeit in einem der Tätigkeitsfelder laut Art. 4 Absatz 2 des LG 19/2012 aus,
- sie verfügen über Organisationsfähigkeit und Einsatzmöglichkeit in Bezug auf die geplanten Projekte oder Tätigkeiten,
- sie können eine mindestens dreijährige kontinuierliche Tätigkeit aufweisen,
- sie haben ihren Sitz in Südtirol und üben ihre Tätigkeit im Land aus,
- sie sind im Landesverzeichnis der Träger des freiwilligen Landeszivildienstes eingetragen.
Organisationen oder Körperschaften, die vorwiegend oder ausschließlich wirtschaftliche, politische oder religiöse Interessen ihrer Mitglieder verfolgen, dürfen keine Freiwilligen beschäftigen.
Eintragung in das Landesverzeichnis
Der Antrag auf Eintragung in das Landesverzeichnis oder Löschung aus demselben sowie Anträge auf Änderung der im Landesverzeichnis erfassten Daten müssen innerhalb 31. März eines jeden Jahres beim Amt für Freiwilligenwesen und Solidarität eingebracht werden. Die entsprechenden Formulare finden Sie am Ende dieser Seite.
Ausschreibung
Die Organisationen und Körperschaften reichen innerhalb der in der entsprechenden Ausschreibung angegebenen Fristen und mit den dort angeführten Modalitäten die Projekte beim Amt für Freiwilligenwesen und Solidarität ein.