Erfolgsgeschichten

Hier finden Sie Projekte zur Integration und Inklusion, die sich in Südtirol, aber auch auf nationaler und europäischer Ebene, bewährt haben. Ziel ist es, diese wichtigen Erfahrungen auszutauschen, damit diese Projekte andernorts übernommen werden können. Dadurch können Synergien genutzt und Zeit und Kosten gespart werden.

Die Koordinierungsstelle für Integration fördert durch Beiträge Südtiroler Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Organisationen ohne Gewinnnabsicht, die Integrations- und Inklusionsprojekte umsetzen.

Andere Good-Practice-Beispiele auf der Webseite "Migration und Alphabetisierung".

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EIT Urban Mobility Community: Neue europaweite Ausschreibung Bauhaus

Finanzierung von Projekten zur Mitgestaltung öffentlicher Räume durch die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern.

Das Europäische Innovations- und Technologieinstitut (EIT) ruft zu Maßnahmen im öffentlichen Raum auf eit.europa.eu/our-activities/opportunities. Die Zuschüsse werden für die Realisierung von Produkten und Dienstleistungen, die Mitgestaltung öffentlicher Räume und die sozialen und pädagogischen Aktivitäten vergeben, die darauf abzielen, auf die Herausforderungen des Neuen Europäischen Bauhauses zu reagieren:

  • sich wieder mit der Natur verbinden
  • das Gemeinschafts- und Zugehörigkeitsgefühl zurückgewinnen
  • Priorität haben Orte und Personen, die es am dringendsten benötigen
  • die Notwendigkeit des langfristigen Denkens, des Lebenszyklus und integriert in das industrielle Ökosystem.

Wer kann ansuchen?

Konsortien von mindestens 2 und höchstens 4 Partnern. Einer dieser Partner muss eine Gemeinde, eine Region-Provinz oder eine mit einer Stadt oder Region verbundene Körperschaft sein.

Speziell die Initiativen unter Priorität 2 – Wiedererlangung des Gemeinschafts- und Zugehörigkeitsgefühls – zielen darauf ab, den Integrationspakt umzusetzen und die Zusammenarbeit mit Migrantenverbänden, Institutionen und lokalen Gemeinschaften zu stärken.

Budget

Die Förderquote beträgt 100 %, bis zu 45.000 € je Projekt. Es besteht keine besondere Kofinanzierungspflicht. Wenn ein Vorschlag jedoch kofinanziert wird, wird dies positiv bewertet.

Einreichefrist: 29 Mai 2022

Weitere Informationen

UD