Förderungen von Projekten

Gemeinden und BezirksgemeinschaftenOrganisationen ohne Gewinnabsicht und Genossenschaften können bei der Koordinierungsstelle für Intregration um Beiträge für verschiedene Projekte und Maßnahmen zur Integration und Inklusion neuer Mitbürgerinnen und Mitbürger ansuchen. Dies hat die Landesregierung mit Beschluss am 30. Dezember 2022 zur Förderung des Integrationsprozesses genehmigt.

Gezielte Projekte, dynamische Beziehungen auf allen Verwaltungsebenen, die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern und interessierten Bürger*innen geben die notwendige Unterstützung, Integrationsprozesse vor Ort in die Praxis umsetzen.

Seit 2023 können nicht mehr nur Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, sondern auch Organisationen ohne Gewinnabsicht um Beiträge für verschiedene Projekte und Maßnahmen zur Integration und Inklusion von Menschen anderer Herkunft ansuchen können. Dies hat die Landesregierung mit Beschluss am 30. Dezember 2022 genehmigt.

1. Welche Projekte fördert die Koordinierungsstelle?

- Projekte, die Inklusion und Integration von Mitbürgerinnen und Mitbürgern mit Migrationsgeschichte sowie ein friedliches Zusammenleben fördern.
- Projekte, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erhöhen, die Vernetzung zwischen öffentlichen und privaten Einrichtungen zum Ziel haben
- Projekte, die die Sensibilisierung der Öffentlichkeit voranbringen.

Die eingereichten Anträge überprüft eine interne Bewertungskommission.

2 Wer kann um Förderungen ansuchen?

Seit 2023 sind neben Gemeinden und Bezirksgemeinschaften auch Organisationen ohne Gewinnabsicht inkl. der Genossenschaften beitragsberechtigt. Private Organisationen und Genossenschaften ohne Gewinnabsicht erhalten nur dann eine Förderung, wenn das Vorhaben von mindestens einer Gemeinde oder Bezirksgemeischaft explizit unterstützt wird.

3. Wofür kann ich ansuchen?

a) Projekte, Initiativen und Veranstaltungen, die die Integration und Inklusion der neuen Mitbürger*innen in Südtirol fördern und zu einem friedlichen Zusammenleben der Bevölkerung beitragen.

b) Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe neuer Mitbürger*innen am gesellschaftlichen Leben,

c) Aktionen und Programme, welche die Kooperation und Vernetzung der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Organisationen im Bereich Integration fördern,

d) Maßnahmen zur Sensibilisierung, Information und Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit,

e) Aus- und Weiterbildung von Multiplikator*innen im Bereich Integration.

4. Was sind die Förderkriterien?

a) Inhaltliche Bewertungskriterien (max. 50 Punkte):

  1. Förderung der Teilhabe ausländischer Bürger*innen am gesellschaftlichen Leben (max. 10 Punkte)
  2. Förderung des gegenseitigen Kennenlernens (max. 10 Punkte)
  3. Förderung der Kooperation und Vernetzung der Akteure (max. 10 Punkte)
  4. Sensibilisierung der Bevölkerung für das Anliegen der Integration und Inklusion (max. 10 Punkte)
  5. Umsetzung von Maßnahmen gegen Diskriminierung (max. 10 Punkte)

b) Zusatz-Bewertungskriterien (max. 15 Punkte)

  1. Mitfinanzierung von Gemeinden und/oder Bezirksgemeinschaften (max. 5 Punkte)
  2. Einbindung von Migrant*innen in der Planung (max. 5 Punkte)
  3. Innovatives Projekt (max. 5 Punkte)

c) Technische Kriterien/Voraussetzungen (max. 18 Punkte):

  1. Beschreibung des Vorhabens (Ziele, Zielgruppe, Umsetzung) (max. 9 Punkte)
  2. Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan (max. 6 Punkte)
  3. Bericht über die in den letzten zwei Jahren durchgeführten Projekte (max. 3 Punkte) - nur für antragstellende Einrichtungen, die in den letzten zwei Jahren Projekte eingereicht haben.

Ein Projekt kann nur dann gefördert werden, wenn es bei einem der inhaltlichen Kriterien laut Buchstabe a) mindestens 7 von 10 möglichen Punkten erreicht und bei allen technischen Kriterien/Voraussetzungen laut Buchstabe c) mindestens einen Punkt erhält.

5. Bis wann muss ich den Antrag einreichen?

Der technische Abgabetermin der Anträge für die Förderungen ist der 31. Jänner 2024. Auch darüber hinaus, innerhalb 30. April 2024, können Anträge, vorbehaltlich der finanziellen Verfügbarkeit im Bezugsjahr, gestellt werden.

6. Wie kann ich um einen Beitrag ansuchen?

Das ausgefüllte Formular "Ansuchen um Finanzierung Projekte Vereine und Genossenschaften" mit Stempelmarke und der Projektbeschreibung an die Pec Adresse der Koordinierungsstelle für Integration integration.integrazione@pec.prov.bz.it senden.

Das Formular und die Kriterien für die Antragstellung:

- Das Formular "Ansuchen um Finanzierung Projekte Vereine und Genossenschaften" mit der Projektberschreibung
-
Beschluss Kriterien zur Förderung des Integrationsprozesses vom 30.12.2022

7. Wie kann ich das Projekt abrechnen?

Den Abrechnunsantrag mit den vorgesehenen Formularen an die Pec Adresse der Koordinierungsstelle für Integration integration.integrazione@pec.prov.bz.it senden.
Folgende Antragsformulare sind dafür vorgesehen:

- Formular Antrag Auszahlung Organisationen ohne Gewinnabsicht
- Formular Aufstellung getätigte Ausgaben
- Formular Aufstellung Personalkosten anteilsmäßig
- Formular Aufstellung ehrenamtliche Tätigkeit
Richtlinien Abrechnung
- Höchstsätze Referenten
- Höchstätze Personal 2023
Höchstsätze Kilometervergütung, Verpflegungskosten

8. An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
An die Koordinierungsstelle für Integration:
koordinierung-integration@provinz.bz.it Tel. 0471 413398.

Die Koordinierungsstelle für Integration finanziert Projekte Südtiroler Gemeinden und Bezirksgemeinschaften, die auf die Sensibilisierung in Bezug auf Migration, Integration und Inklusion abzielen. Außerdem werden konkrete Integrations- und Inklusionsmaßnahmen, die Menschen mit Migrationsgeschichte betreffen, gefördert. Der Beschluss vom 30.12.2022 1028 "Kriterien zur Förderung des Integrationsprozesses" definiert die Kriterien der Projekte und Maßnahmen, die gefördert werden, neu.

1. Wer kann um Förderungen ansuchen?

Seit 2023 sind neben Gemeinden und Bezirksgemeinschaften auch Organisationen ohne Gewinnabsicht inkl. der Genossenschaften beitragsberechtigt. Private Organisationen und Genossenschaften ohne Gewinnabsicht erhalten nur dann eine Förderung, wenn das Vorhaben von mindestens einer Gemeinde oder Bezirksgemeischaft explizit unterstützt wird.

2. Wofür kann man angesuchen?

a) Projekte, Initiativen und Veranstaltungen, die die Integration und Inklusion von Menschen aus anderen Ländern fördern und zu einem friedlichen Zusammenleben der Bevölkerung beitragen.

b) Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen anderrer Herkunft am gesellschaftlichen Leben,

c) Aktionen und Programme, welche die Kooperation und Vernetzung der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Organisationen im Bereich Integration fördern,

d) Maßnahmen zur Sensibilisierung, Information und Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit,

e) Aus- und Weiterbildung von Multiplikatoren im Bereich Integration.

3. Förderkriterien

a) Inhaltliche Bewertungskriterien (max. 50 Punkte):

  1. Förderung der Teilhabe Menschen anderer Herkunft am gesellschaftlichen Leben (max. 10 Punkte)
  2. Förerung des gegenseitigen Kennenlernens (max. 10 Punkte)
  3. Förderung der Kooperation und Vernetzung der Akteure (max. 10 Punkte)
  4. Sensibilisierung der Bevölkerung für das Anliegen der Integration und Inklusion (max. 10 Punkte)
  5. Umsetzung von Maßnahmen gegen Diskriminierung (max. 10 Punkte)

b) Zusatz-Bewertungskriterien (max. 15 Punkte)

  1. Mitfinanzierung von Gemeinden und/oder Bezirksgemeinschaften (max. 5 Punkte)
  2. Einbindung von Migranten und Migrantinnen in die Planung (max. 5 Punkte)
  3. Ein innovatives Projekt (max. 5 Punkte)

c) Technische Kriterien/Voraussetzungen (max. 18 Punkte):

  1. Beschreibung des Vorhabens (Ziele, Zielgruppe, Umsetzung) (max. 9 Punkte)
  2. Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan (max. 6 Punkte)
  3. Bericht über die in den letzten zwei Jahren durchgeführten Projekte (max. 3 Punkte). Dies gilt nur für antragstellende Einrichtungen, die in den letzten zwei Jahren Projekte eingereicht haben.

Ein Projekt wird nur dann gefördert, wenn es bei einem der inhaltlichen Kriterien laut Buchstabe a) mindestens 7 von 10 möglichen Punkten erreicht und bei allen technischen Kriterien/Voraussetzungen laut Buchstabe c) mindestens einen Punkt erhält.

4. Bis wann müssen die Anträge eingereicht werden?

Der technische Abgabetermin der Anträge für die Förderungen ist der 31. Jänner 2024. Auch darüber hinaus, innerhalb 30. April 2024, können Anträge, vorbehaltlich der finanziellen Verfügbarkeit im Bezugsjahr, gestellt werden.

5. Wie kann ich um einen Beitrag angesuchen?

Das ausgefüllte Formular "Ansuchen um Finanzierung von Projekten der Gemeinden und Bezirksgemeinschaften" mit der Projektbeschreibung an die Pec Adresse der Koordinierungsstelle für Integration integration.integrazione@pec.prov.bz.it senden.

Das Formular für das Ansuchen und die Förderkriterien:

6. Wie kann ich das Projekt abrechnen?
Den Abrechnunsantrag mit den vorgesehenen Formularen an die Pec Adresse der Koordinierungsstelle für Integration integration.integrazione@pec.prov.bz.it senden.
Folgende Antragsformulare sind dafür vorgesehen:

Formular Antrag Auszahlung öffentliche Körperschaften
- Formular Aufstellung getätigte Ausgaben
- Formular Aufstellung Personalkosten anteilsmäßig

Richtlinien Abrechnung
- Höchstsätze Referenten
- Höchstätze Personal 2023
Höchstsätze Kilometervergütung, Verpflegungskosten

7. Wo erhalte ich mehr Informationen?

Bei der Koordinierungsstelle für Integration koordinierung-integration@provinz.bz.it ,Tel. 0471 413390.

Die Integrationsreferenten der Gemeinden haben folgende Aufgaben:
  • sie nehmen Kontakt mit Migranten und Migrantinnen auf und erklären ihnen, welche Dienstleistungen die Stadtverwaltung anbietet und welche Rechte und Pflichten alle Bürger und Bürgerinnen haben.
  • sie fördern die Zusammenarbeit von Verbänden, Institutionen und einzelnen Akteuren vor Ort und koordinieren diese.
  • sie setzten sich für Veranstaltungen und Prozesse auf lokaler Ebene zugunsten der Inklusion ein, auch durch das oben erwähnte Netzwerk.
  • sie legen großen Wert auf eine interaktive Kommunikation.
Hierfür bietet dieser Fragebogen ein nützliches Arbeitsinstrument.

Der Integrationsprozess in den Gemeinden und Bezirksgemeinschaften kann auch durch die Gründung eines Integrationsbeirates vorangetrieben werden. Das Landesintegrationsgesetz Nr. 12/2011 sieht die Gründung von Beiräten vor.

Der Integrationsbeirat ist in erster Linie ein beratendes Organ und kann den verschiedenen Gremien Gutachten, Stellungnahmen und Vorschläge unterbreiten. Außerdem wirkt er vor Ort als Impulsgeber zur Gestaltung der Integration, pflegt die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Verbänden und Vereinen und unterstützt Projekte.

Die Einrichtung eines Beirates erfolgt üblicherweise mittels Gemeinderatsbeschluss. Die Wahl des Beirates und dessen Beziehungen zu den Gemeindegremien regeln entsprechende Verordnungen (Satzung bzw. Wahlordnung), die wiederum mit Beschluss genehmigt werden. Die jeweiligen Gemeindesatzungen bestimmen hierbei die Vorgangsweise. Der Beirat kann zudem durch eine Geschäftsordnung geregelt werden, welche die vorgenannte Satzung ergänzen kann, jedoch den darin enthaltenen Bestimmungen nicht widersprechen darf.

In Südtirol gibt es zur Zeit folgende Beiräte:

Beirat der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger - Bozen

Beirat für Integration und Migration - Meran

Beirat für Integration und Migration - Brixen

Beirat für Integration und Migration - Bruneck

Beirat für Integration und Inklusion - St. Lorenzen: "Gemeinsam Zukunft gestalten - Aktionsplan für Integration, Inklusion und Migration", "Geschäftsordnung des Beirates für Integration und Inklusion"

Einwanderungsbeirat - Olang

Integrationsbeirat Gröden: das Projekt "Living in Val Gardena"

Wie unterstützt die Koordinierungsstelle für Integration die Integrationsprozesse in den Gemeinden?

  1. Beratungstätigkeiten
  2. Spezifische Leitfäden
  3. Die Gewährung von Zuschüssen für spezifische Projekte
  4. Studien und Forschungsarbeiten zum Verständnis der Entwicklung der Integrationspolitik der Gemeinden. Die jüngste Studie „Integrationspolitik vor Ort: Perspektiven & Potentiale“ gibt einerseits einen Überblick über die Integrationsarbeit auf Gemeindeebene im Zeitraum 2019-2022. Andererseits dient die Studie auch als Basis für die Entwicklung einer strategischen Mehrjahresplanung im Bereich Integration auf Landesebene.