Die Aufenthaltstitel sind bis zum 31. August gültig
Die Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen bleiben bis zum 31. August 2020 gültig.
Die Aufenthaltstitel von Drittstaatsangehörigen bleiben bis zum 31. August 2020 gültig. Dies ist im Gesetz Nr. 27 vom 24. April 2020 vorgesehen, das am 30. April 2020 in Kraft getreten ist.