20 Jahre Gleichbehandlungsgesetzgebung
Am 29. Juni 2000 verabschiedete der Rat der EU die Richtlinie zur Gleichbehandlung ohne Unterschied der Rasse.
Die Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse (2000/43/EG) verbietet Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft in verschiedenen Lebensbereichen. Hierzu gehören auch die Arbeitswelt, Bildung und Sozialdienstleistungen.
Nationale Gleichbehandlungsstellen gibt es in allen Mitgliedstaaten. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, gegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der Rasse vorzugehen. Sie gewähren Opfern von Diskriminierung unabhängige Unterstützung, verfolgen Diskriminierungsfälle und setzen sich für Gleichbehandlung ein.
DZ