Kurse für Sprache, Gesellschaft und lokale Kultur
Die kostenlosen Kurse sind schon gestartet.
Ab dem 1. Jänner 2022 müssen Bürger und Bürgerinnen aus Nicht-EU-Ländern, die für zusätzliche Leistungen des Landes ansuchen möchten, und zwar für das Landesfamiliengeld, das Landesfamiliengeld plus und das Landeskindergeld, sowohl ihre mündlichen Kenntnisse in einer der Landessprachen auf Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen, als auch ihr Kenntnis der lokalen Gesellschaft und Kultur nachweisen.
DZ