Aktiv Altern
Seniorenbeiräte in den Gemeinden: Umfrageergebnisse
Mit dem Landesgesetz über das aktive Altern wurde erstmals ein rechtlicher Rahmen für die Förderung des aktiven Alterns und anderer Maßnahmen für Senioren und Seniorinnen geschaffen:
Landesgesetz vom 6. Oktober 2022, Nr. 12 Förderung und Unterstützung des aktiven Alterns in Südtirol
Unter den verschiedenen Bestimmungen und Maßnahmen sieht das Gesetz vor, dass jede Gemeinde einen Seniorenbeirat einrichtet und eine entsprechende Geschäftsordnung genehmigt.
Hier die wichtigsten Aufgaben des Seniorenbeirates der Gemeinde:
a) Er ist direkter Ansprechpartner für die politischen Gremien der Gemeinde in Themen, welche Senioren und Seniorinnen betreffen;
b) Er fördert die Zusammenarbeit zwischen Senioren und Seniorinnen und der Gemeinde;
c) Er vertritt und unterstützt die Forderungen und Interessen Senioren und Seniorinnen in der Gemeinde und sensibilisiert die Bevölkerung für die Themen Alter und aktives Altern
d) Er arbeitet mit der Gemeinde bei der lokalen Umsetzung der in diesem Gesetz vorgesehenen Maßnahmen zusammen.
Umfrageergebnisse bis zum 17. Juni 2024
Anfang November 2023 hat das Amt für Senioren und Sozialsprengel eine Umfrage bei allen 116 Gemeinden Südtirols gestartet, um den Stand der Einrichtung und/oder Aktualisierung (gemäß Artikel 8 des Gesetzes) dieser Beiräte zu ermitteln:
a) Es gibt 18 Gemeinden, die den neuen Seniorenbeirat eingerichtet und die entsprechende Geschäftsordnung verabschiedet haben:
- Ahrntal, (5.958 Einwohner)
- Algund, (4.965)
- 3. Branzoll - (2.753)
- Freienfeld (2.708)
- Gsies (2.313)
- Kastelruth, (6.996)
- Meran, (41.397)
- Olang, (3.207)
- Pfatten (1.101)
- Ritten (8.156)
- Sand in Taufers (5.730)
- Schluderns (1.862)
- Sexten, (1.846)
- Terlan (4.888)
- Tirol (2.471)
- Truden (1.050)
- Veran (996)
- Welschnofen (2.076)
b) 38 Gemeinden, in denen es bereits vor Inkrafttreten des Gesetzes über das aktive Altern einen Seniorenbeirat gab, zogen es vor, diesem Gremium zu erlauben, die bisher geleistete Arbeit fortzusetzen und sein Mandat auszuführen (bis zu den nächsten Gemeinderatswahlen).
c) 36 Gemeinden, die noch keinen Seniorenbeirat haben und/oder vor Inkrafttreten des Gesetzes einen solchen eingerichtet haben, haben die Geschäftsordnung auf jeden Fall genehmigt und werden den Seniorenbeirat gemäß Art. 8, c. 2 in der nächsten Legislaturperiode einrichten.
d) Die übrigen Gemeinden hingegen haben keinen Seniorenbeirat und haben noch keine entsprechende Geschäftsordnung verabschiedet. Darunter befinden sich auch einige Gemeinden, die sich nicht an der Umfrage beteiligt haben.
Landesseniorenbeirat 2024-2028
Das Gesetz Nr. 12/2022 sieht u.a. einen Landesseniorenbeirat vor, der ein beratendes Gremium der Landesregierung zum Thema aktives Altern ist.
Der vorherige Landesseniorenbeirat hat Ende Januar zum letzten Mal eine Sitzung abgehalten, und da sein Mandat an die auslaufende Legislaturperiode gebunden war, endete seine Arbeit im Januar.
In Kürze soll ein Landesseniorenbeirat für den Zeitraum 2024-2028 ernannt werden.
Er besteht aus 14 Mitgliedern, die von der Landesregierung auf Vorschlag der in der Geschäftsordnung genannten Personen ernannt werden; deren Hauptaufgaben (Art. 13, Abs. 6) sind:
a) die Landesregierung zu beraten und zu Themen im Bereich des aktiven Alters sowie zu anderen für Senioren relevanten Themen Stellung zu nehmen;
b) konkrete Maßnahmen für Senioren und Seniorinnen und diesbezügliche Empfehlungen vorzuschlagen;
c) alle drei Jahre einen Vorschlag für das Dreijahresprogramm zur Umsetzung des Gesetzes zu erarbeiten. Das Programm wird der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt;
d) Impulse und Empfehlungen für gezielte Maßnahmen und Projekte zu Gunsten der Senioren und Seniorinnen zu geben;
e) direkter Ansprechpartner für Senioren und Seniorinnen sowie für nicht im Beirat vertretene Organisationen zu sein, insbesondere in Bezug auf die Gesetzgebung im Bereich aktives Altern und deren Durchführung;
usw.
Liebe und Sexualität im Alter
Die Kampagne der Provinz, die das Thema Liebe und Sexualität im Alter fördern und damit ein Tabu brechen will, ist zu finden unter: www.sexualitaet-im-alter.bz.it.