Allgemeine Informationen

"Flüchtlinge sind Personen, die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialer Gruppe oder wegen ihrer politischen Anschauungen verfolgt werden." (Definition Genfer Flüchtlingskonvention – 1951)

Flüchtlinge sind Personen, die „aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befinden, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen können oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen wollen.“

Das Flüchtlingsstatus wird offiziell von den Behörden des Staates, in dem die Person den Asylantrag gestellt hat, anerkannt.

Asylbewerberin und Asylbewerber sind hingegen Menschen, die in einem fremden Land um Asyl ersucht haben und deren Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist. Es ist also nicht korrekt, Personen, die noch auf die Entscheidung eines Asylantrages warten, als Flüchtlinge zu bezeichnen.

 

Allen Menschen, die derzeit aus der Ukraine flüchten müssen, wird innerhalb des EU-Raumes Schutz geboten und sie können visumfrei nach Italien und damit auch nach Südtirol einreisen.

Sie sind nicht verpflichtet, internationalen Schutz für Aufenthalte bis zu 90 Tagen zu beantragen.

Sie werden jedoch angehalten, innerhalb von acht Tagen ihre Aufenthaltserklärung selbst auf der Quästur der Staatspolizei oder in den Polizeikommissariaten abzugeben.

 

Informationsbroschüre (März 2017) hier: Asyl und Flüchtlinge in Südtirol