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Organisationen und Körperschaften
Träger der freiwilligen Dienste sind öffentliche oder private Organisationen und Körperschaften, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) sie verfolgen keine Gewinnabsicht,
b) sie üben ihre institutionelle Tätigkeit in einem der Tätigkeitsfelder
c) sie verfügen über Organisationsfähigkeit und Einsatzmöglichkeit in Bezug auf die geplanten Projekte oder Tätigkeiten,
d) sie können eine mindestens dreijährige kontinuierliche Tätigkeit aufweisen,
e) sie haben ihren Sitz in Südtirol und üben ihre Tätigkeit im Land aus.
Organisationen oder Einrichtungen, die vorwiegend oder ausschließlich wirtschaftliche, politische oder religiöse Interessen ihrer Mitglieder verfolgen, dürfen keine Freiwilligen beschäftigen.
Organisationen und Körperschaften, welche Interesse haben, Jugendliche im freiwilligen Ferieneinsatz aufzunehmen hinterlegen bis zum 05. April 2018 ein entsprechendes Tätigkeitsprogramm beim Amt für Kabinettsangelegenheiten. Die Angebote beinhalten eine vollständige Beschreibung der Einsatzbereiche sowie der Aufgaben, welche mit dem jeweiligen Ferieneinsatz verbunden sind. Der Antrag mit Angabe der meldeamtlichen Daten der Jugendliche muss innerhalb 31. Mai 2018 beim Amt für Kabinettsangelegenheiten eingebracht werden.
(Letzte Aktualisierung: 03.04.2018)