Auf welche Grundleistungen haben Sie Anrecht? (WBS / "LEA")
Auf gesamtstaatlicher Ebene ist mit 12. Januar 2017 das Dekret des Präsidenten des Ministerrates in Kraft getreten, welches die neuen Wesentlichen Betreuungsstandards (WBS / Livelli essenziali di assistenza "LEA") definiert. Die Betreuungsstandards umfassen alle jene Leistungen und Dienste, die der staatliche Gesundheitsdienst den Bürgerinnen und Bürgern, die in Italien wohnhaft sind und all jenen, die Anspruch auf medizinische Versorgung haben, kostenlos oder gegen Bezahlung einer Kostenbeteiligung ("Ticket") gewährleisten muss. Diese Leistungen werden durch die Steuern finanziert.
Als wesentliche Betreuungsstandards werden folgende Gesundheitsleistungen erbracht. Sie werden in drei große Betreuungsbereiche eingeteilt:
- im Bereich der kollektiven Vorsorge und öffentlichen Gesundheit garantiert der Gesamtstaatliche Gesundheitsdienst über eigene Dienste sowie über vertragsgebundene Ärzte und Kinderärzte folgende Tätigkeiten: Überwachung, Vorsorge und Kontrolle von Infektions- und Parasitenkrankheiten (einschließlich der Impfprogramme); Schutz der Gesundheit und Sicherheit von offenen und angrenzende Umgebungen; Überwachung, Vorsorge und Schutz der Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz; Tiergesundheit und städtische und tierärztliche Hygiene; Lebensmittelsicherheit - Schutz der Gesundheit der Verbraucher; Überwachung und Vorsorge chronischer Erkrankungen, Förderung gesunder Lebensweisen und organisierte Screening-Programme; Überwachung und Vorsorge in der Ernährung; Rechtsmedizinische Untersuchungen für öffentliche Zwecke.
- die wohnortnahe Gesundheitsbetreuung umfasst folgende Tätigkeiten: medizinische Grundversorgung und Betreuung in den Sprengeln, Notfallmedizin, pharmazeutische Betreuung, Ergänzungsbetreuung, fachärztliche ambulante Betreuung, prothetische Versorgung;
- die Krankenhausbetreuung umfasst folgende Tätigkeiten: Notaufnahme; stationärer Aufenthalt für akute Fälle; Day Surgery; Day Hospital; post-akute Rehabilitation und post-akute Langzeitpflege; Bluttransfusionsdienste; Transplantation von Zellen, Organen und Gewebe; Giftinformationszentren (CAV).
Weitere Informationen zu den einheitlichen Betreuungsstandards finden Sie auf der Webseite des Gesundheitsministeriums.
In Südtirol werden, über die gesamtstaatlichen Mindestbetreuungsstandards hinaus, zusätzliche Leistungen gewährleistet.
In folgenden Dokumenten finden Sie Aufschluss zu den vom Landesgesundheitsdienst gewährten Leistungen:
- Beschluss der L.Reg. Nr. 457 vom 18.4.2017 [Gesamtstaatliche "WBS / LEA" und zusätzliche "WBS / LEA" in der Autonomen Provinz Bozen]
- Beschluss der L.Reg. Nr. 1063 vom 3.10.2017 [Podologische Leistungen für Patienten mit Diabetes Mellitus]
- Beschluss der L.Reg. Nr. 1491 vom 28.12.2017 [Tarife für Impfungen und entsprechende Befreiungen von der Kostenbeteiligung]
- Beschluss der L.Reg. Nr. 1497 vom 28.12.2017 [Impfungen von Risikogruppen und entsprechende Befreiung von der Kostenbeteiligung]
- Seltene Krankheiten
Neue (DPMR 12.1.2017) gesamtstaatliche wesentliche Betreuungsstandards (WBS = "LEA")
- Dekretvorlage der wesentlichen Betreuungsstandards
- Anlage 1: Kollektive Vorsorge
- Anlage 2: Einweg-Medizinprodukte
- Anlage 3: Heilbehelfe für Diabetiker
- Anlage 4: Fachärztliche ambulante Betreuung
- Anlage 4A: Knochendichtemessung
- Anlage 4B: Refraktive Chirurgie
- Anlage 4C: Zahnärztliche Leistungen
- Anlage 4D: Erbringungsbedingungen / Indikationen für die Angemessenheit
- Anlage 5: Prothesen
- Anlage 6A: DRG mit hohem Unangemessenheitsrisiko
- Anlage 6B: Ambulante Chirurgie mit hohem Unangemessenheitsrisiko
- Anlage 7: Seltene Krankheiten
- Anlage 8: Chronische Krankheiten - neues Leistungsverzeichnis
- Anlage 8 bis: Chronische Krankheiten - altes Leistungsverzeichnis
- Anlage 9: Thermalbetreuung
- Anlage 10: Mutterschutz
- Anlage 11: Art und Weise der Bereitstellung von Einweg-Medizinprodukten
- Anlage 12: Art und Weise der Bereitstellung von Prothesen und anderen Heilbehelfen