Flugrettung
In Südtirol sind derzeit 3 Hubschrauber an den Stützpunkten Bozen, Brixen und Laas im Einsatz. Zu bestimmten Jahreszeiten kommt ein vierter Hubschrauber mit Sitz in Pontives Val Gardena / Pontives Gröden hinzu. Die vier Hubschrauber decken daher in den Sommermonaten (von Juni bis Oktober) zwischen 06.00 und 23.00 Uhr und in den Wintermonaten (von November bis Mai) zwischen 06.00 und 22.00 Uhr das gesamte Landesgebiet angemessen ab.
Das Team der Flugrettung
Das HEMS-Rettungsteam "Helicopter Emergency Medical Service – Rettungsdienst mit Hubschraubern" setzt sich aus dem Piloten, einem Techniker sowie aus zusätzlichem medizinischen Personal zusammen (ein Arzt und ein Berufskrankenpfleger oder Rettungsassistent mit angemessener sanitärer Ausbildung). Bei Rettungseinsätzen in Berggebieten und im unwegsamen Gelände muss auch ein Bergretter an Bord sein.
Bei jedem Einsatz entscheidet der Pilot im Einvernehmen mit dem Notarzt, welche Mitglieder des Rettungsteams oder andere Personen an Bord genommen werden sollen. Bei Rettungseinsätzen in den Bergen und im unwegsamen Gelände trifft der Pilot die Entscheidung gemeinsam mit dem Bergretter.
Einsatzbereich der Flugrettung
Der Transport mit dem Rettungshubschrauber ist notwendig, wenn er für den Patienten angemessener und effizienter als der Transport mit dem Rettungsfahrzeug:
- Transport von Kranken, Verletzten, Personen in Notsituationen oder aus anderen Gründen, Transport von Organproben, Plasma, Arzneimitteln, Laborproben und anderen Befunden, medizinischer Ausstattung und Geräten, Lebensmitteln und Hilfsmitteln;
- Rettung von Verletzten in unwegsamem Gelände;
- Erste Hilfe des Flugrettungsdienstes im Falle von Unfällen bei Sportwettkämpfen und anderen Veranstaltungen, sowie bei Übungen;
- Bereitstellung von Hubschraubertransporten für Katastrophenschutzmaßnahmen.
Transporte außerhalb Südtirols
Die Einsätze betreffen in der Regel die Autonome Provinz Bozen. Die Abdeckung benachbarter Gebiete ist möglich, um die zuständigen Einrichtungen zu ergänzen. Flüge in andere Regionen und über nationale Grenzen hinaus sind ebenfalls zulässig.
Notruf
Die kostenlose, landesweit gültige Rufnummer lautet "112".
Ticket – Beteiligung an den Kosten
Wenn der Einsatz gerechtfertigt ist (medizinische Begründung und lebensbedrohliche Situation), ist ein Beteiligung an den Kosten des Dienstes in der Höhe von 100 Euro vorgesehen. Die maximale Kostenbeteiligung beläuft sich auf 1000 Euro je Einsatz, falls der Einsatz nicht gerechtfertigt war, d.h. falls keine Dringlichkeit vorlag.
Es sind Ausnahmen von der Ticketzahlung sowie weitere Begünstigungen vorgesehen.
Gesetzliche Bestimmungen
Landesgesetz vom 17. August 1987, Nr. 21 "Errichtung des Flugrettungsdienstes" ;
Dekret des Landeshauptmanns vom 24. Oktober 2013, Nr. 30 "Verordnung zur Organisation des Landesflugrettungsdienstes" ;
- Dekret des Landesrates zur Festlegung der Zeiträume mit großem Urlauberaufkommen
- Dekret des Landesrates zur Festlegung der Uhrzeiten der Tagesrandflüge