Ich bin schwanger
Meine Rechte in der Schwangerschaft
Das Gesetz regelt den Schutz der Gesundheit der arbeitenden Mütter und deren Kinder während der Schwangerschaft und unmittelbar nach der Geburt, sowie die Stellung der Mütter und Väter mit einem abhängigen Arbeitsverhältnis während der ersten Lebensjahre der Kinder.
Für Informationen verweisen wir auf die Seiten der Abteilung Arbeit:
Arbeit, Mutterschaft und Vaterschaft
Antrag auf frühzeitige oder verlängerte Mutterschaft
Ein gesunder Lebensstil ist wichtig
Eine gesunde Ernährung während der Schwangerschaft trägt zur Gesundheit von Mutter und Kind bei. Die Ernährung sollte möglichst abwechslungsreich und ausgewogen sein, was in etwa der mediterranen Ernährung entspricht. In der Schwangerschaft besteht ein erhöhter Eiweißbedarf und es ist besonders auf die ausreichende Zufuhr von Folsäure, Kalzium, Eisen und Jod zu achten. Der Bedarf an Kohlehydraten und Fetten hingegen bleibt während der Schwangerschaft unverändert.
Weitere Informationen zum Thema Lebensstil und Ernährung:
Natürliche Heilmittel während der Schwangerschaft
Während der Schwangerschaft macht der mütterliche Organismus große Veränderungen durch, die vor allem auf einen veränderten Hormonhaushalt zurückzuführen sind. Hier finden Sie Tipps und natürliche Heilmittel, um diese Beschwerden zu lindern:
Geburtsvorbereitung und Vorbeugung von Infektionen
Hier finden Sie Informationen darüber, wie Sie sich gut auf eine Geburt vorbereiten und Infektionen vermeiden können:
Empfohlene Impfungen
Vor allem schwangere Frauen und Neugeborene/Kleinkinder sollten sich vor Infektionskrankheiten schützen, die schwer verlaufen können. Die Mütter-/Neugeborenensterblichkeit ist zwar in den letzten Jahrzehnten deutlich gesunken, doch Infektionskrankheiten bleiben eine der häufigsten Ursachen. Impfungen gehören zu den wirksamsten und sichersten Schutzmaßnahmen, um zu verhindern, dass sich diese Infektionskrankheiten wieder verbreiten.
Das Gesundheitsministerium empfiehlt eine Impfung gegen Diphtherie, Tetanus und Keuchhusten während der Schwangerschaft. Sie sollte im zweiten Trimester, idealerweise um die 28. Schwangerschaftswoche, in jedem Fall aber zwischen der 27. und 36. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden.
Die Richtlinien des Gesundheitsministeriums empfehlen auch eine Impfung gegen die saisonale Grippe für Frauen, die in der Grippezeit schwanger sind, da ein erhöhtes Risiko für schwere Komplikationen besteht. Die Impfung mit inaktiviertem Impfstoff kann in jedem Trimester der Schwangerschaft durchgeführt werden, da keine nachteiligen Auswirkungen auf den Embryo/Fötus belegt sind. Für das zweite und dritte Trimester liegen umfangreichere Daten zur Sicherheit vor als für das erste; die Empfehlungen der internationalen Gesundheitsbehörden (ECDC, WHO) sehen jedoch eine Impfung der Schwangeren unabhängig vom Trimester vor.
Wie und wo können Sie sich impfen lassen?
Schwangere können sich ohne Vomerkung impfen lassen:
- Im Gesundheitsbezirk Bozen, in Bozen, jeden Montag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr beim Impfzentrum des Hygiene- und öffentlichen Gesundheitsdienstes im Krankenhaus, in der Lorenz-Böhler-Straße 5, blauer Aufzug 5. Stock –39100 Bozen
- Im Gesundheitsbezirk Meran, in Meran, von Montag bis Mittwoch von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr beim Hygiene- und Gesundheitsdienst in der Laurinstr. 10/D, 1. Stock –39012 Meran und in Schlanders jeden Mittwoch von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr im Krankenhaus Schlanders – Krankenhausstr. 3, 4. Stock –39028 Schlanders (BZ)
- Im Gesundheitsbezirk Brixen, in Brixen, jeden Dienstag von 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr beim Hygiene- und öffentlichen Gesundheitsdienstes in der Dantestraße 51, Geb. C, 2. Stock - 39042 Brixen (BZ)
- Im Gesundheitsbezirk Bruneck, in Bruneck, jeden Freitag von 8.20 Uhr bis 11.50 Uhr beim Hygiene- und öffentlichen Gesundheitsdienstes Paternsteig 3, 1. Stock - 39031 Bruneck (BZ).
Prävention von Fehlbildungen: Folsäure
Folsäure ist ein Vitamin der B-Gruppe, das vor allem in grünem Blattgemüse (Salat, Spinat, Mangold), Hülsenfrüchten (Bohnen, Erbsen, Kichererbsen), Getreide, Eigelb und in geringerem Maße in Fleisch enthalten ist. Unser Organismus nutzt die Folsäure, um neue Zellen zu bilden. Daher ist Folsäure für die Entwicklung embryonaler Zellen wichtig.
Es ist mittlerweile nachgewiesen, dass Folsäure das Risiko von Neuralrohrfehlbildungen wie angeborenes Fehlen des Gehirns (Anenzephalie) und Spina bifida, die zwischen dem 24. und 28. Lebenstag des Embryos entstehen, verringern kann.
Möglicherweise nehmen Sie über die Nahrung allein nicht die tägliche Menge ein, die notwendig ist, um Neuralrohrdefekte zu verhindern; deshalb wird eine ergänzende Zufuhr dieses Vitamins empfohlen. Der Grundbedarf für gesunde Frauen liegt bei 0,4 mg pro Tag.
Idealerweise sollten Sie mindestens einen Monat vor der Empfängnis mit der Einnahme von Folsäure beginnen, auf jeden Fall aber, sobald Sie wissen, dass Sie schwanger sind. Die Einnahme sollte mindestens während der ersten zwei Monate der Schwangerschaft fortgesetzt werden.
In einigen Fällen ist eine höhere Dosierung notwendig; wenn Sie z. B. an Diabetes, Übergewicht oder Epilepsie leiden oder in der vorangegangenen Schwangerschaft oder in der Familie ein Fall von Spina bifida oder Anenzephalie aufgetreten ist, beträgt die empfohlene Dosis 5 mg Folsäure pro Tag.
In manchen Fällen wird Folsäure auch während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung verordnet, insbesondere bei Anämie.
Blutgruppe und Anti-D Prophylaxe
Wenn Sie Rh-negativ sind, sollten Sie während der Schwangerschaft bei jeder Immunisierung, bei der fetales Blut in den Blutkreislauf der Mutter gelangen kann, eine Anti-D-Immunprophylaxe machen.
Für weitere Informationen:
Ungewünschte Schwangerschaft: was tun
Im Falle einer ungewollten frühen Schwangerschaft oder wenn schwerwiegende physische, psychische, soziale oder finanzielle Probleme bestehen, die eine Fortsetzung der Schwangerschaft unmöglich machen, kann die Frau nach italienischem Gesetz bei einer öffentlichen Gesundheitseinrichtung einen Antrag auf Schwangerschaftsabbruch stellen. Schwangerschaftsabbrüche (IVG) werden in Südtirol in den Krankenhäusern von Bozen und Meran durchgeführt.
Bozen: Dienst für Schwangerschaftsunterbrechung, täglich von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr. Tel 0471 438394.
Meran: Frauen, die ein Gespräch für eine Schwangerschaftsunterbrechung wünschen, können sich telefonisch an das Ambulatorium der Gynäkologie wenden. Montag bis Freitag von 08:00 bis 16:00 Uhr, Tel. 0473-264080 oder 0473-264088
Nach einem Vorgespräch mit der zuständigen Krankenpflegerin kann die Frau ein Gespräch mit dem zuständigen Arzt führen.
Welche Dienste kann ich in Anspruch nehmen?
Die Ambulatorien bieten Informationen und Beratung an:
Informationen zur gesetzlichen Regelung des Schwangerschaftsabbruch in Italien innerhalb von 90 Tagen (SSW 12+6), der mit einem chirurgischen Eingriff oder medikamentös durch die Verabreichung von Mifepristone erfolgt; weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Mögliche Alternativen zum Schwangerschaftsabbruch, wenn soziale oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten bestehen, wie zum Beispiel das Beratungsangebot der Familienberatungsstellen;
Gesetzliche Regelung der sogenannten anonymen Entbindung: Das bedeutet, dass die Mutter ihr Kind anonym zur Welt bringen und es der Obhut des Krankenhauses überlassen kann. Das Krankenhaus kümmert sich dann um das Adoptionsverfahren, wobei der Name der Mutter nicht in der Krankenhausakte aufscheint.
Gespräch mit einem zuständigen Psychologen im Falle von psychischen Problemen.
Psychologische und soziale Betreuung
Informationen über die Frühen Hilfen, die Psychiatrische Fachambulanz und die Emotionelle Erste Hilfe, finden Sie hier: