Ethikberatung

Die Ethikberatung unterstützt das Gesundheitspersonal in konkreten ethischen Konfliktsituation (z.B. Therapiebegrenzung am Lebensende und Lebensanfang, Therapieabbruch, Sondenernährung, Patientenwille oder späte Schwangerschaftsabbrüche)

Herr Meier, ein 73-jähriger Patient, hat einen mittelschweren Schlaganfall mit einer Sprachstörung und einer Halbseitenlähmung erlitten. Nach einer Woche liegt der Patient noch auf der Intensivstation, sein Zustand hat sich etwas gebessert, er ist aber immer noch nicht ansprechbar. Die Angehörigen berichten nun, dass der Patient auch mit einer leichten Behinderung nicht würde leben wollen und fordern die Einstellung der intensivmedizinischen Behandlungsmaßnahmen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist aber die Prognose des Patienten noch nicht genau abschätzbar, sodass sich die Ärzte schwertun, auf lebensverlängernde Maßnahmen zu verzichten. Ein Mitarbeiter schlägt vor, eine Ethikberatung anzufordern.

Was ist Ethikberatung?

Ethikberatung ist eine klinische Fallbesprechung nach ethischen Prinzipien, um im Rahmen eines strukturierten, von einem Moderator/einer Moderatorin geleiteten Gesprächs mit dem Betreuungsteam innerhalb eines begrenzten Zeitraums zu der ethisch am besten begründeten Entscheidung zu gelangen.

Wie erfolgt die Ethikberatung?

Auf eine entsprechende Anfrage gehen 2-3 Mitglieder der Ethikberatungsgruppe auf die Station oder ins Seniorenwohnheim und diskutieren den Fall gemeinsam mit dem behandelnden Team nach einem bestimmten Modell.

Die ethische Fallbesprechung orientiert sich an den vier medizinethischen Prinzipien:

  1. Prinzip des Wohltuns (Wohlergehen des Patienten/der Patientin fördern);
  2. Prinzip des Nichtschadens (dem Patienten/der Patientin keinen Schaden zufügen);
  3. Respekt der Autonomie (Selbstbestimmung des Patienten/der Patientin respektieren und fördern);
  4. Gerechtigkeit (verantwortungsvoller Umgang mit Ressourcen).

Die Diskussion beginnt mit der medizinischen Aufarbeitung des Falls (Diagnose, Prognose, Behandlungsmöglichkeiten, Risiken). Dann erfolgt die Bewertung der ethischen Verpflichtungen gegenüber dem Patienten/der Patientin. Wohl/Nichtschaden: was ist die beste Therapie zum Wohl des Patienten/der Patientin? Respekt der Autonomie: nach angemessener Information, welche Behandlung möchte der Patient/die Patientin selber? In der Bewertung der ethischen Verpflichtungen gegenüber Dritten (Gerechtigkeit) lautet die Frage: welche Verpflichtungen bestehen gegenüber Familienmitgliedern, anderen Patienten/Patientinnen, der Gesellschaft? In der Synthese überprüft man, ob die ethischen Verpflichtungen konvergent sind oder im Konflikt zueinander stehen. Im Konfliktfall muss eine begründete Abwägung der Prinzipien und Verpflichtungen erfolgen, um zur bestmöglichen Entscheidung zu gelangen.

Ethische Probleme können sich bei der Interpretation der Prinzipien ergeben: z.B. Wille bei eingeschränkter Entscheidungsfähigkeit; Wohltun bei Wachkoma) oder in der Gewichtung bei Prinzipien-Konflikten: z.B. Wohl oder Wille. Das Ergebnis der Ethikberatung ist nicht bindend, die Entscheidung bleibt beim behandelnden Team.

Ethikberatung unterstützt also bessere Entscheidungen im Interesse der Patienten/innen (Wohlergehen und Autonomie); sie entlastet die betroffenen Mitarbeiter/innen, Patienten/innen und Angehörigen und verbessert die Kommunikation und Kooperation unter den verschiedenen Berufsgruppen.

In Südtirol wurde die Ethikberatung im Rahmen eines Projekts in Zusammenarbeit zwischen dem Ressort für das Gesundheitswesen (Landesethikkomitee, Amt für Gesundheitsordnung), dem Südtiroler Sanitätsbetrieb, den Gesundheitsbezirken und dem Verband der Seniorenwohnheime implementiert. Es wird ein integriertes Beratungsangebot für Krankenhäuser und Seniorenwohnheime angestrebt, was vor allem für die häufigen Schnittstellenprobleme zwischen Pflegeheim und Klinik (z.B. Anlage einer PEG-Sondenernährung) von Vorteil ist. In jedem Gesundheitsbezirk gibt es eine Gruppe von 10-15 Mitgliedern verschiedener Berufsgruppen aus Seniorenwohnheimen und Gesundheitseinrichtungen, die entsprechend ausgebildet wurden und auch Weiterbildungen besuchen. Dieses Beratungsangebot für das ganze Land ist einzigartig in Europa. Zum aktuellen Zeitpunkt kann die Ethikberatung nur von den Mitarbeitern/innen angefordert werden; es wird aber diskutiert, ob das Angebot eventuell auf Patienten/innen und Angehörige ausgedehnt werden könnte.

Eine Anfrage um Ethikberatung können alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitswesens im Krankenhaus, auf dem Territorium und in den Seniorenwohn- und Pflegeheimen stellen.

Um eine Ethikberatung zu beantragen, gehen Sie zur Seite des Südtiroler Sanitätsbetriebes - Ethikberatung

Für weitere Informationen:
Landesethikkomitee - Tel. 0471 418 155
Evi Schenk evi.schenk@provinz.bz.it

 

Unterlagen und Materialien

 

Vorlesungen im Netz von Georg Marckmann:

Ethik in der Medizin - Eine Einführung 

Prinzipienorientierte Ethikberatung: Ein Leitfaden für ethische Fallbesprechungen