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Recht auf Gebrauch der Muttersprache für CIN-Portal gefordert
Digitale Dienste: Landeshauptmann Arno Kompatscher interveniert beim Tourismusministerium
BOZEN (LPA). Landeshauptmann Arno Kompatscher hat in einer schriftlichen Note an Tourismusministerin Daniela Santanché auf das verfassungsrechtlich geschützte Grundrecht verwiesen, die Muttersprache in der öffentlichen Verwaltung zu verwenden. Er bezieht sich dabei auf die Nationale Datenbank für Beherbergungsbetriebe und Immobilien für Kurzzeitvermietungen oder touristische Zwecke zum Erhalt des CIN (Codice Identificativo Nazionale). Kompatscher macht deutlich, dass es wichtig ist, das Recht auf Gebrauch der Muttersprache auch im Kontext des CIN zu beachten.
"Laut Autonomiestatut ist die deutsche Sprache der italienischen in der Region gleichgestellt und ist damit offizielle Landessprache. Es ist wichtig, dass oft komplizierte bürokratische Verwaltungsabläufe in der Muttersprache bewältigt werden können", sagt der Landeshauptmann. Laut Dekret des Staatspräsidenten müssten technische Instrumente und Dokumente in beiden Sprachen vorliegen, sofern diese laut Gesetz den Bürgern zur Verfügung gestellt werden müssten. Damit gelte dies auch für die Erstellung des CIN, welcher von den Betreiberinnen und Betreibern der entsprechenden Betriebe verpflichtend innerhalb von 60 Tagen ab 3. September zu erstellen sei und in der Folge am Betrieb sichtbar angebracht werden müsse. Bei fehlendem CIN drohen Geldstrafen in Höhe von 800 bis 8.000 Euro gemäß Artikel 12-ter, Absatz 9, des Gesetzesdekrets vom 18. 10. 2023, Nr 145.
"Das Portal ist von großer Wichtigkeit für den Sektor, daher ist es nötig, die Anwendungen auch auf Deutsch zur Verfügung zu stellen, damit die Anwenderinnen und Anwender deutscher Muttersprache dieses Instrument korrekt anwenden können", sagt Luis Walcher, Landesrat für Land- und Forstwirtschaft und Tourismus. Kompatscher schließt die Note mit dem Appell an die Ministerin, alle digitalen Dokumente, welche aus den Ämtern ihrer Zuständigkeit den Bürgerinnen und Bürgern zur Erfüllung gesetzesmäßig vorgesehener Pflichten zur Verfügung gestellt würden, auch in deutscher Sprache anzubieten.
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LPA/uli