Aktuelles
Heimschüler: Ab 3. Februar Ansuchen um Studienbeihilfe einreichen
Studienbeihilfe für Schülerinnen und Schüler, die in Südtirol eine Schule besuchen und aus Studiengründen außerhalb der Familie untergebracht sind – Ansuchen online bis 2. April einreichen
BOZEN (LPA). Auch im Schuljahr 2024/2025 unterstützt das Land all jene Schülerinnen und Schüler, die in Südtirol eine Schule besuchen und aus Studiengründen außerhalb der Familie (das heißt in einem Heim, in einem Tagesheim oder privat) untergebracht sind. Die entsprechenden Ansuchen können im Zeitraum vom 3. Februar bis 2. April (12 Uhr) online eingereicht werden. Die Anträge um Studienförderung können ausschließlich online gestellt werden, für dies bedarf es der digitalen Identität SPID, der elektronischen Identitätskarte (CIE) oder der aktivierten Bürgerkarte.
Unverändert gegenüber dem Vorjahr bleiben die Berechnungsgrundlagen, nämlich die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung EEVE und der Faktor wirtschaftliche Lage (FWL), der sich auf die Kernfamilie bezieht. Für die Antragstellung ist es notwendig die EEVE 2023 und die Bescheinigung des FWL bei den konventionierten Patronaten oder den Steuerbeistandszentren (CAAF) kostenlos zu beantragen. Es wird angeraten rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren, weil die EEVE mit dem FWL bei Gesuchstellung einer Studienbeihilfe bereits vorliegen muss.
Weitere Informationen zur Verordnung und der Wettbewerbsausschreibung sind im Landeswebportal im Bereich Bildungsförderung unter www.provinz.bz.it/studienbeihilfe-heimschueler zu finden.
LPA/red/ck