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Brandschutzverfahren: Abläufe werden vereinfacht und digitalisiert

Landesregierung gibt grünes Licht für Landesgesetzentwurf Allgemeine Brandschutzverfahren – Zertifizierte Meldung des Tätigkeitsberichts ZeMeT erleichtert Verfahren

BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung vom 28. Jänner auf Vorschlag von Bevölkerungsschutzlandesrat und Landeshauptmann Arno Kompatscher den Landesgesetzentwurf Allgemeine Brandschutzverfahren gutgeheißen. "Mit dem neuen Gesetz wird die zertifizierte Meldung des Tätigkeitsberichts ZeMeT eingeführt", hebt Landeshauptmann Kompatscher hervor: "Dadurch wird das Genehmigungsverfahren hinfällig und die angepassten Gebäude beziehungsweise Gebäudeteile können unmittelbar nach Vorlage der entsprechenden Brandschutz-ZeMeT genutzt werden." 

Neben dieser Erleichterung des Ablaufs wird das Verfahren auch digitalisiert, und zwar über den Einheitsschalter für wirtschaftliche Aktivitäten (Sportello Unico per le Attività produttive SUAP) und den Einheitsschalter für das Bauwesen (Sportello Unico per l’Edilizia SUE). Der nun genehmigte Entwurf wird das bestehende Gesetz aus dem Jahr 1992 ersetzen. 

"Mit der Aufsicht über die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen ist das Landesamt für Brandverhütung in der Agentur für Bevölkerungsschutz betraut", legt der Direktor der Agentur für Bevölkerungsschutz Klaus Unterweger dar. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Ausarbeitung der Vorschriften und die Erstellung der zertifizierten Meldung des Tätigkeitsbeginns im Hinblick auf den Brandschutz für Landesgebäude. 

Bei der Agentur für Bevölkerungsschutz werden zwei Landesfachbeiräte eingerichtet: der Landesfachbeirat für Brandschutz und der Landesfachbeirat für den Bereich Störfallverordnung. Diese begutachten auf Antrag des Funktionsbereichs Brandschutz der Agentur die Projekte und benennen die Sachverständigen für die Durchführung der Lokalaugenscheine

Nach derzeit noch bestehendem Gesetz wird das Brandschutzverfahren mit der Ausstellung der Benutzungsgenehmigung vonseiten des zuständigen Bürgermeisters abgeschlossen. Die Benutzungsgenehmigung autorisiert die Ausübung der Brandschutztätigkeit, erklärt die Direktorin des Landesamtes für Brandverhütung in der Agentur für Bevölkerungsschutz Arianna Villotti: Der Betreiber der Brandschutztätigkeit wird laut vorliegendem Gesetzentwurf dazu verpflichtet, einen Freiberufler oder eine Freiberuflerin mit der periodischen Überprüfung der Brandschutzanlagen und der tragenden beziehungsweise brandabschnittsbildenden Strukturen zu beauftragen. "Dies", unterstreicht Amtsdirektorin Villotti, "erweist sich als äußerst wichtig, da besonders bei Projekten, die mit den Ingenieurmethoden für den Brandschutz ausgearbeitet werden, die Anforderungen an die aktiven Brandschutzmaßnahmen steigen".

Dadurch können sich die Techniker und Technikerinnen des Amtes bei der Überprüfung der Tätigkeiten auf jene beschränken, die in die gefährlichsten Klassen fallen. Die Ingenieurmethoden des Brandschutzes, auch Fire Safety Engineering genannt, sind ein modernes Mittel zur Sicherheitsbewertung eines Gebäudes oder einer Tätigkeit. Sie erlauben bei korrekter Anwendung eine analytische und daher quantitative Bewertung des vorhandenen Sicherheitsniveaus, dazu gehören unter anderem die Überprüfung der Effizienz von Brandschutzprojekten oder von Notfallplänen. 

Eine Prüfingenieurin oder ein Prüfingenieur garantiert die Einhaltung der Brandschutzbestimmungen unabhängig vom Brandschutzplaner. Es wird ein Verzeichnis von freiberuflich Tätigen angelegt, die befugt sind, die Tätigkeit der Überprüfung der Projekte auszuüben.

Mit diesem neuen Gesetz wird der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingeführt, das heißt, die verschiedenen kontrollpflichtigen Tätigkeiten werden aufgrund des Gefährlichkeitsgrades in Gruppen unterteilt und dementsprechend unterschiedlich behandelt. Das neue Gesetz definiert auch die Berufsbilder und deren Funktionen, etwa den Brandschutzexperten oder die Prüfingenieurin.

Maßnahmen gegen Luft- und Wasserverschmutzung und für die Energieeinsparung sind nicht mehr Teil des Brandschutzgesetzes, sondern werden von eigens für diese Bereiche erlassenen Gesetze geregelt. Das neue Gesetz wird an das Gesetz Raum und Landschaft angepasst.

LPA/mac