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Die Aktualisierung des Landespreiskatalogs für 2025 genehmigt
Grünes Licht der Landesregierung - Preiskatalog gewährleistet die Effizienz bei der Verwaltung öffentlicher Bauvorhaben und maximale Transparenz in den Vergabeverfahren
BOZEN (LPA). Die Landesregierung hat am 11. Februar den Beschluss zur Aktualisierung der „Landespreisliste für das Jahr 2025“ genehmigt. Dies ist ein entscheidender Schritt, um eine effiziente Verwaltung der öffentlichen Arbeiten und eine maximale Transparenz bei den Vergabeverfahren zu gewährleisten.
Dieser Akt wurde in Übereinstimmung mit dem Gesetzesdekret Nr. 36 vom 31. März 2023 verabschiedet, das die Regionen und autonomen Provinzen zur jährlichen Aktualisierung der Richtpreisverzeichnisse verpflichtet. In diesen Richtpreisverzeichnissen werden die Kosten für Produkte, die Anmietung von Geräten und die Arbeitskosten festgelegt, um den Höchstpreis für die zur Durchführung öffentlicher Arbeiten erforderlichen Komponenten zu bestimmen.
Die Verabschiedung des Richtpreisverzeichnisses 2025 ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit zwischen der Agentur für öffentliche Verträge (AOV) und der Handelskammer Bozen, die darauf abzielt, die Verwaltung der notwendigen Informationen zu optimieren, die von den lokalen öffentlichen Verwaltungen für die Ausschreibung öffentlicher Arbeiten und von den Wirtschaftsteilnehmern für die Abgabe ihrer besten Angebote benötigt werden.
Der Beschluss unterstreicht auch die Bedeutung der Einhaltung von Mindestumweltkriterien, die nun fester Bestandteil der Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen sind. Um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten, ist von den Gesetzesnormen vorgesehen, dass das Richtpreisverzeichnis am 31. Dezember eines jeden Jahres seine Gültigkeit verliert, aber bis zum 30. Juni des Folgejahres für Projekte verwendet werden kann, die bis zu diesem Datum genehmigt werden.
Die Analyse der Preisänderungen für das Richtpreisverzeichnis 2025 im Vergleich zum Vorjahr hat gezeigt, dass die Gesamtauswirkungen auf die Kosten für öffentliche Bauarbeiten insgesamt minimal sind. Die Analyse basiert auf einem Warenkorb von 3.700 Positionen aus etwa 100 Projekten zeigt, dass die Kosten zu Preisen von 2024 von 44.085.950 € auf 44.100.540 Euro zu Preisen von 2025 steigen würden, was einer Änderung von nur +0,03 Prozent entspricht.
Diese Stabilität ist das Ergebnis einer Kombination aus deutlichen Senkungen in einigen Bereichen, wie z. B. Einbau von Stahlbeton und Deponiegebühren, und Erhöhungen in anderen Bereichen, wie z. B. bei Malerarbeiten, wo die Preise zuvor zu niedrig angesetzt waren, oder Lkw- und Baggervermietung, wo die Unternehmenspreislisten auch deutliche Erhöhungen auswiesen. Trotz einiger Schwankungen entspricht das Landesrichtpreisverzeichnis weiterhin den aktuellen Marktbedingungen.
Der Beschluss sieht auch die Veröffentlichung weiterer neuer Preisanalysen vor, um eine größere Transparenz bei der Preisbildung für fertige Arbeiten zu ermöglichen. Die Preisanalysen zeigen auch die Preisveränderungen der einzelnen Komponenten, die zur Preisveränderung des analysierten Gewerkes im Vergleich zum Vorjahr beitragen.
Mit dieser Aktualisierung setzt sich das Land Südtirol nicht nur für eine effiziente und transparente Verwaltung des öffentlichen Auftragswesens ein, sondern trägt auch zur Verbesserung der Qualität und Nachhaltigkeit der öffentlichen Arbeiten in unserer Region bei.
LPA/red/pio