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Musikfonds: IDM Südtirol übernimmt die Beitragsvergabe
Die Landesregierung betraut die Hilfskörperschaft IDM Südtirol mit der Verwaltung der Fördermittel für die Musikproduktion - Galateo: "Ziel ist die Förderung von Talenten"
BOZEN (LPA). Im September 2024 hat die Landesregierung die Richtlinien für die Gewährung von Beiträgen für die Produktion und die wirtschaftliche Verwertung von Musikwerken genehmigt. Am 11. Februar hat sie auf Vorschlag von Landeshauptmannstellvertreter und Landesrat Marco Galateo sämtliche Tätigkeiten, die die Musikförderung betreffen, an die Hilfskörperschaft IDM Südtirol übertragen.
"Ich bin sehr zufrieden damit, welch großen Anklang der Musikfonds findet. Es wurden bereits zahlreiche Fördergesuche eingereicht. Mein Dank gilt der professionellen Kommission, die die Auswertung vorgenommen hat und dabei mitwirkt, einheimische Talente zu unterstützen", betont Galateo.
Im Dezember 2019 wurde der Hilfskörperschaft IDM Südtirol bereits die Tätigkeit im Bereich der Filmförderung übertragen. Nun sei es, angesichts der vergleichbaren und sich ergänzenden Materie, auch sinnvoll, die Musikförderung an die IDM zu übergeben.
Die Körperschaft wird jährlich die Gewährung von Beiträgen für die Produktion und die wirtschaftliche Verwertung von Musikwerken an interessierte Unternehmen übernehmen. Jährlich wird der zuständigen Landesabteilung ein Bericht zur Vergabe der zweckgebundenen Beiträge, zum Verlauf der Tätigkeit und der Konten des Musikfonds übermittelt werden. Weiters muss die Hilfskörperschaft IDM einmal jährlich der Landesregierung Bericht erstatten.
LPA/tl/pir