Aktuelles
Forstmaschinen: Um Unterstützung für den Ankauf ansuchen
Waldeigentümer können sich vom 24. Februar bis 31. März an Ausschreibung um Beiträge für Ankauf von Forstmaschinen beteiligen – "Fachgerechte Bewirtschaftung des Waldes von zentraler Bedeutung"
BOZEN (LPA). Wer einen Wald besitzt und ihn bewirtschaftet, wird beim Ankauf von dafür nötigen Maschinen unterstützt. Im Ländlichen Entwicklungsplan des Zeitraums von 2023 bis 2027 ist wieder eine Maßnahme für die Förderung des Ankaufs von Maschinen für die Holzbringung vorgesehen.
"Der Wald spielt eine zentrale Rolle für unsere Gesellschaft", unterstreicht Forstwirtschaftslandesrat Luis Walcher: "Um die Gesundheit und Vitalität des Waldes zu bewahren, ist eine nachhaltige und fachgerechte Bewirtschaftung unerlässlich. Diese Aufgaben werden von engagierten Waldeigentümern und Forstunternehmen ausgeführt. Mein Dank gilt deshalb jenen, die sich dafür einsetzen, unseren Wald zu pflegen und zu bewirtschaften. Da dies herausfordernd ist und auch Gefahren birgt, bringe ich hier meinen Wunsch nach unfallfreiem Arbeiten bei der Holzbewirtschaftung zum Ausdruck: Mögen Umsicht und sichere Arbeitsgeräte zu erhöhter Sicherheit führen."
Die Förderung im Rahmen des Entwicklungsplans für den ländlichen Raum der EU teilt sich auf zwei Maßnahmen auf: die Förderung für Eigentümer eines Waldes ab einer bestimmten Größe und für Kleinunternehmen im Holzschlägerungsbereich, erläutert der Direktor des Landesamtes für Bergwirtschaft Emilio Dallagiacoma: Die Waldeigentümer – Privatpersonen, Interessentschaften, Gemeinden, Eigenverwaltungen bürgerlicher Nutzungsrechte – müssen im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen (archivio provinciale delle imprese agricole APIA) und in der Handelskammer eingetragen sein. Für den Beitrag beim Erwerb einer Seilwinde gilt die Mindestgröße des Eigentums von 1 Hektar Wald, für den Zuschuss beim Ankauf eines Holzkrans von mindestens 5 Hektar Wald. Für Holzschlägerungsunternehmen gilt die Voraussetzung, dass die Kleinunternehmen ihren Rechtssitz in Südtirol haben und zum Zeitpunkt des Ansuchens im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen eingetragen sind und laut Handelsregister im Tätigkeitsfeld Holzeinschlag ("tagliaboschi") aktiv sind. Waldeigentümer werden beim Ankauf von Seilwinden und Holzkränen unterstützt, Schlägerungsunternehmen beim Kauf von Seilwinden, Holzkränen, Laufwagen, Prozessorköpfen, Seilbahnen oder Seilkrananlagen, fasst Amtsdirektor Dallagiacoma zusammen. Es wird nur der Ankauf von neuen und nicht von gebrauchten Maschinen gefördert. Die Maschine darf fünf Jahre nicht veräußert werden. Ausbezahlt werden maximal 40 Prozent der anerkannten Kosten ohne Mehrwertsteuer.
Ab dem 24. Februar ansuchen
Waldeigentümer und Holzschlägerungsunternehmen können ab dem 24. Februar und bis zum 31. März um Förderung für den Ankauf von forstlichen Maschinen ansuchen. Die Formulare sowie das Ansuchen können auf den Landeswebseiten zum Thema Forst heruntergeladen werden, unter der Rubrik "Alle Beiträge und Förderungen" und dort unter "Förderung für den Ankauf von Maschinen für die Holzbringung".
Informationen sind im Landesamt für Bergwirtschaft in der Landesabteilung Forstdienst im Landhaus 6 in der Brennerstraße 6 in Bozen erhältlich, zuständige Sachbearbeiterinnen sind Manuela Lafogler, 0471 415308, manuela.lafogler@provinz.bz.it, und Taina Pescarin, 0471 415316, taina.pescarin@provinz.bz.it.
LPA/mac