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Landesämter an zwei Faschingsnachmittagen geschlossen

Am Unsinnigen Donnerstag, 27. Februar, entfällt der lange Donnerstag mit Publikumsverkehr – Wichtige Not- und Informationsdienste bleiben gewährleistet

BOZEN (LPA). Die Ämter der Landesverwaltung bleiben – wie vom Gesetz vorgesehen – an den Nachmittagen des Unsinnigen Donnerstags und des Faschingsdienstags geschlossen. Damit entfällt am morgigen Unsinnigen Donnerstag, 27. Februar, der lange Donnerstag samt Publikumsverkehr. Auch am Dienstagnachmittag kommender Woche, 4. März, bleiben die Ämter der Landhäuser geschlossen.

Wichtige Not- und Informationsdienste – darunter Zivilschutz, Feuerwehr- und Straßendienst sowie die Verkehrsmeldungen – sind auch an diesen beiden Nachmittagen gewährleistet.

LPA/red/ck