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Unterstützung von Familien in Notsituationen: Neue Leistung ab 1. März

Für Familien, die aufgrund einer plötzlichen und unerwarteten Notsituation Hilfe mit betreuungsbedürftigen Familienmitgliedern benötigen – Leistung für begrenzte Zeit und ausschließlich am Tag

BOZEN (LPA). Seit 1. März ist die neue Leistung "Unterstützung von Familien in Notsituationen" der ambulanten Betreuungsdienste der Sozialsprengel im Land nutzbar. Diese war im Dezember im Zuge des Ausbaus der Pflege- und Betreuungsleistungen von der Landesregierung beschlossen worden (LPA hat berichtet). "Familien, in denen es betreuungsbedürftige Personen gibt, und die sich in einer unvorhersehbaren, akuten Notsituation befinden, können durch diese neue Leistung eine Hilfestellung erhalten, allerdings für eine begrenzte Zeit und ausschließlich während der Dienstzeiten des ambulanten Betreuungsdienstes", hebt Rosmarie Pamer, Landesrätin für Sozialen Zusammenhalt, Familie, Senioren, Genossenschaften und Ehrenamt, hervor.

Betreuungsbedürftige Familienmitglieder sind jene, die im täglichen Leben auf die Person, die plötzlich und unerwartet ausgefallen ist, angewiesen sind, beispielsweise Kinder oder ältere Menschen. "Wenn es im Umfeld der Familie in der Notsituation niemanden gibt, der kurzfristig und unmittelbar einspringen kann, um für das oder die betreuungsbedürftigen Familienmitglieder zu sorgen und diese damit unbeaufsichtigt oder sich selbst überlassen wären, dann greift die neue Leistung", führt Landesrätin Pamer weiter aus. Es handele sich dabei dementsprechend um eine Leistung, auf die ausschließlich Familien zurückgreifen können, also Personengruppen, die im selben Haus oder derselben Wohnung zusammenleben. Die möglichen Leistungen entsprechen jenen des ambulanten Betreuungsdienstes: Körperpflege, Unterstützung bei der Umsetzung von sozialen, pädagogischen, geragogischen oder therapeutischen Maßnahmen, Hilfe bei der Haushaltsführung, Transport und Begleitung.

Weil die "Unterstützung von Familien in Notsituationen" nur während der Dienstzeiten des ambulanten Betreuungsdienstes und nicht nachts angeboten wird, ist ein Netzwerk mit anderen Ressourcen zur Überbrückung der Notsituation notwendig. "Neben Familie, Freunden oder Nachbarn können das etwa andere öffentliche Dienste oder private Organisationen sein", sagt Pamer und ergänzt: "Die neue Leistung darf weder mit der Familienhilfe verwechselt werden, die es in Südtirol einst gegeben hat, noch mit anderen Angeboten wie den 'Frühen Hilfen'."

Die Leistung kann bis zu 20 Stunden kostenlos, von 21 bis 40 Stunden für 50 Prozent des individuellen Tarifes und für alle weiteren Stunden für 100 Prozent des individuellen Tarifes in Anspruch genommen werden.

LPA/red/ck