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Durchführungsverordnung zum Energiebonus in Kraft

Nach dem Abschluss des Notifizierungsverfahrens an die EU-Kommission erfolgt Veröffentlichung im Amtsblatt – Anreiz für Gebäudesanierung

BOZEN (LPA). Zusätzlichen Wohnraum schaffen und gleichzeitig die Energieeffizienz von Gebäuden verbessern: Mit dieser Zielsetzung hatte die Landesregierung im vergangenen Oktober die neue Durchführungsverordnung im Bereich Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und den erweiterten Energiebonus genehmigt (LPA hat berichtet). Damit wurde die EU-Richtlinie 2024/1275 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden umgesetzt. Mittlerweile ist auch das Notifizierungsverfahren der Durchführungsverordnung an die Europäische Kommission abgeschlossen. Ab dem 21. März tritt die Verordnung in Kraft, nachdem sie am 20. März im Amtsblatt der Region veröffentlicht ist. 

Fokus auf Bestandsnutzung

„Der Energiebonus ist ein weiterer und wichtiger Schritt, um unsere ambitionierten Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig für Bürgerinnen und Bürger Anreize für die Sanierung bestehender Gebäude zu bieten. Mit diesem Bonus richten wir unser Augenmerk verstärkt auf die Nutzung vorhandener Bausubstanz und reagieren damit auch auf die Bedürfnisse der Bevölkerung“, unterstreicht der Landesrat für Natur, Umwelt und Klimaschutz, Raumentwicklung und Energie Peter Brunner.

Ressortdirektor Alexander Gruber präzisiert: „Der Energiebonus bleibt weiterhin in Mischgebieten und historischen Ortskernen gültig. Neu ist jedoch, dass die Berechtigung zur Anwendung nun nicht mehr ausschließlich für Wohnnutzung gilt, sondern auch auf die Nutzungen ‚Dienstleistung‘, ‚Einzelhandel‘ und ‚Handwerk‘ erweitert wird.“

LPA/mpi