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Bisher 155 Ansuchen für Überwachungsanlagen eingereicht
Unternehmen können um Beiträge für die Installation von modernen Einbruchsmelde- und Überwachungsanlagen ansuchen - Landesräte zufrieden mit dem Zwischenergebnis
BOZEN (LPA). Seit November 2024 ist es für Unternehmen in den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen und Tourismus möglich, um Beiträge für die Installation von Videokameras und Überwachungsanlagen anzusuchen. Diese Möglichkeit haben mittlerweile 155 Unternehmen genutzt, was die zuständigen Landesrätinnen und -räte als großen Erfolg für die Initiative werten. Deshalb wurden nun auch die Geldmittel um 150.000 Euro aufgestockt.
"Die Sicherheit unserer Unternehmen ist für die Landesverwaltung und mein Ressort eine Priorität. Wir haben die Möglichkeit, um Beiträge für diese Art von Sicherheitsmaßnahmen anzusuchen, ausgedehnt und die dafür zur Verfügung stehenden Geldmittel aufgestockt, weil wir an die Wirksamkeit dieser Maßnahme glauben", betont Landeshauptmannstellvertreter und Wirtschaftslandesrat Marco Galateo. Unternehmen und Betriebe seien darin zu bestärken, jeden Einbruchsversuch zur Anzeige zu bringen. "Wir wünschen uns, dass sich jeder Unternehmer geschützt und unterstützt fühlt. In Sicherheit zu investieren bedeutet, in die Zukunft unsere Landes zu investieren", ergänzt Galateo. Mit der Aufstockung der zur Verfügung stehenden Mittel von 400.000 auf 550.000 Euro setze die Landesverwaltung einen weiteren Schritt dazu.
Sicherheits-Landesrätin Ulli Mair, die Initiatorin der neuen Förderschiene, sieht dies als wichtiges Signal. „Damit haben wir einen längst überfälligen Schritt gesetzt, um Betriebe mit ihren Sicherheitsproblemen nicht allein zu lassen und ihnen ein wichtiges Instrument zur Prävention, zum Schutz und zur Vorbeugung gegen alle Formen von Kleinkriminalität und Gewalt an die Hand zu geben. Die hohe Nachfrage bestätigt unser Anliegen. Es ist sehr erfreulich, dass bereits in den wenigen Monaten seit der Einführung so viele Wirtschaftstreibende diese Möglichkeit genutzt haben und davon profitieren können.“
Auch im Bereich Tourismus hat das Beitragsangebot großen Anklang gefunden: „Die Resonanz seitens der Südtiroler Betriebe ist sehr positiv. Besonders kleine Unternehmen begrüßen die Möglichkeit, ihre Sicherheitsvorkehrungen durch diese gezielte Maßnahme zu verbessern. Darüber hinaus trägt die Förderung dazu bei, das Sicherheitsgefühl in touristischen Betrieben zu erhöhen", betont Landwirtschafts- und Tourismuslandesrat Luis Walcher. Die Tatsache, dass gut ein Viertel der bisherigen Anträge im Jahr 2025 aus dem Tourismusbereich stammen, unterstreiche das große Interesse der Branche an dieser finanziellen Unterstützung.
Jedes Unternehmen kann einen Antrag für maximal drei Betriebsstätten im Zeitraum 2024 bis 2025 einreichen. Förderfähig sind Vorhaben mit einem Mindestbetrag von 1000 Euro und einem Höchstbetrag von 8.000 Euro pro Betriebsstätte. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der anerkannten Ausgaben, bis zu einem Höchstbetrag von 4000 Euro im Rahmen der De-minimis-Regelung.
LPA/pir/mac/tl