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Energieförderungen: Landesregierung startet Wärmepumpen-Offensive
Beitragssätze für Private und Unternehmen werden erhöht – Qualitätskriterium: Lärmbelästigung geringhalten – Einreichfrist 31. Juli 2025
BOZEN (LPA). Neben dem Verkehr (47 Prozent) ist der Heizsektor mit 25 Prozent der größte Verursacher von Treibhausgasemissionen in Südtirol. Das Land Südtirol hat sich mit dem Klimaplan Südtirol 2040 zum Ziel gesetzt, den Verbrauch von Öl und Gas für Heizzwecke bis 2030 um 60 Prozent und bis 2037 um 85 Prozent zu reduzieren. Gelingen soll dies einerseits durch die Verbesserung der Energieeffizienz im Gebäudebestand und andererseits durch die Förderung klimaneutraler Energieträger für die Heizung.
In der Sitzung vom 1. April hat sich die Landesregierung daher auf Vorschlag des Landesrates für Umwelt-, Natur- und Klimaschutz Peter Brunner für eine Wärmepumpen-Offensive ausgesprochen. „Durch die Erhöhung der Förderungen für Wärmepumpen wollen wir den Umstieg auf umweltfreundliche Technologien erleichtern und den Einsatz fossiler Brennstoffe, insbesondere Gas, im Heizungssektor verringern“, erklärt Brunner. „Damit helfen wir der Bevölkerung, Energiekosten langfristig zu senken, und rücken gleichzeitig dem Ziel der Netto-Klimaneutralität ein Stück näher.“
Neue Einreichfrist für Wärmepumpen in Kombination mit Photovoltaikanlagen
Konkret hat die Landesregierung die bereits im Dezember 2024 genehmigten Richtlinien für die Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequelle – sowohl für natürliche Personen, öffentliche Verwaltungen und gemeinnützige Körperschaften, als auch für Unternehmen – angepasst. Zudem hat sie für die Anträge um Förderung von Wärmepumpen die bisherige Einreichfrist um zwei Monate verlängert: Beitragsgesuche für Wärmepumpen können demnach noch bis 31. Juli 2025 beim Landesamt für Energie und Klimaschutz eingereicht werden.
Neu ist die Erhöhung der Förderung für den Einbau von Wärmepumpen mit Photovoltaikanlagen. In diesem Bereich wird der Beitragssatz für natürliche Personen, öffentliche Verwaltungen und gemeinnützige Körperschaften für den Dreijahreszeitraum 2025-2027 von 40 auf 60 Prozent der anerkannten Kosten angehoben. Für Mehrfamilienhäuser mit mindestens fünf Baueinheiten wird der Beitragssatz sogar auf 80 Prozent angehoben.
Auch Unternehmen werden Anreize für den Einbau von Wärmepumpen geboten: Im Dreijahreszeitraum 2025-2027 wird der Beitragssatz für kleine Unternehmen von 40 auf 60 Prozent angehoben; für mittlere Unternehmen wird der Beitragssatz von 30 auf 50 Prozent und für große Unternehmen von 20 auf 40 Prozent erhöht.
Lärmentwicklung geringhalten
In den neuen Richtlinien wurde ein Qualitätskriterium eingebaut: „Da bei Luftwärmepumpen bei gleicher Wärmeleistung Unterschiede in der Lärmentwicklung zu verzeichnen sind, haben wir einen maximalen Schallleistungspegel des Außengeräts festgelegt“, erklärt Petra Seppi, Direktorin des Landesamtes für Energie und Klimaschutz. „Damit soll erreicht werden, dass den leiseren Geräten der Vorzug gegeben und die Lärmbelästigung so gering wie möglich gehalten wird.“
Die neuen Richtlinien gelten für alle neuen Beitragsanträge sowie für alle ab 1. Januar 2025 eingereichten Anträge für Wärmepumpen mit Photovoltaik, wenn die Kriterien für den geringeren Lärmpegel eingehalten werden.
LPA/mpi