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Mietbustätigkeit mit Fahrer/Fahrerin: Neue Durchführungsverordnung

Vereinfachungen und Anpassungen an EU-Normen – Ermächtigung ist unbefristet gültig – Einmalige Gebühr von 600 Euro für Eintragung ins Landesverzeichnis der Mietbusunternehmen – Regelmäßige Revision

BOZEN (LPA). In der Sitzung vom 22. April hat die Landesregierung auf Vorschlag von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider die neue Durchführungsverordnung für die Tätigkeit der Busvermietung mit Fahrer oder Fahrerin beschlossen. Neu ist die unbefristete und nicht übertragbare Gültigkeit der Ermächtigung, die Zahlung einer einmaligen Gebühr von 600 Euro für die Eintragung in das Landesverzeichnis der Mietbusunternehmen, die Abschaffung der durchschnittlichen Fahrzeugaltersgrenze bei der ersten Eintragung und der Mindestanzahl von Fahrern im Verhältnis zur Busflotte sowie die jährliche Revision.

"Mit dem Beschluss werden Vereinfachungen und Anpassungen an EU- und Landesvorschriften vorgenommen", erklärt Landesrat Daniel Alfreider. "Die Gebühren werden vereinheitlicht und für die Eintragung in das Landesverzeichnis der Mietbusunternehmen ist eine einmalige Gebühr von 600 Euro statt bisher 120 Euro zu entrichten. Die Altersgrenze für Busse von durchschnittlich 10 und maximal 15 Jahren wurde abgeschafft und es gelten die staatlichen Bestimmungen, die die Zirkulation von Euro-1- und demnächst auch Euro-2-Bussen verbieten. Weiters muss die Revision jährlich durchgeführt werden."

Änderungen gibt es auch bei der Überprüfung der Voraussetzungen für die Ausübung der Mietbustätigkeit, die regelmäßig und nicht mehr halbjährlich oder jährlich vom für Kraftfahrzeuge zuständigen Landesamt durchgeführt wird. "Die Kontrolltätigkeit konzentriert sich auf die wesentlichen Aspekte, um die Überprüfungsaufgaben des zuständigen Landesamtes effizienter und effektiver zu gestalten", fügt Alfreider hinzu.

Der Wirtschaftsverband Handwerk und Dienstleister lvh.apa begrüßte die Änderung der Verordnung. Die eingeführten Änderungen würden den Wettbewerb und den Zugang der Unternehmen zum freien Markt fördern. "Einige Beschränkungen wurden aufgehoben, um der organisatorischen Freiheit der Unternehmen Raum zu geben. Und da es sich um private Dienstleistungen handelt, wird der Markt selbst diejenigen begünstigen, die in der Lage sind, die Dienstleistungen mit dem höchsten Qualitätsstandard anzubieten", sagt Alfreider.

Eine Übergangsregelung ist vorgesehen, wonach bereits vor Inkrafttreten der neuen Verordnung erteilte Ermächtigungen zur Ausübung der Mietbustätigkeit bis zu ihrem Ablauf gültig bleiben.

LPA/an/mpi